Berlin | Die von österreichischen Medien verbreiteten Vorwürfe, wonach der deutsche Bundesnachrichtendienst (BND) die österreichische Regierung und zahlreiche Unternehmen und Organisationen im Nachbarland digital bespitzelt haben soll, beschäftigen bereits das Parlamentarische Kontrollgremiums der Geheimdienste (PKG) des Bundestags. „Wir prüfen, ob die Vorwürfe neu sind oder ob sie Teil der schon 2015 bekannt gewordenen Vorwürfe sind“, sagte der PKG-Vorsitzende Armin Schuster (CDU) den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Sonntagausgaben). Schuster kündigte erste Erkenntnisse bis Ende der kommenden Woche an.

Eventuell werde das Gremium in der übernächsten Woche zu einer Sondersitzung zusammenkommen. Der CDU-Politiker bekräftigte, dass es „oft weder verhältnismäßig, noch in der Sache erklärbar“ gewesen sei, dass der BND in der Vergangenheit andere europäische Staaten bespitzelt habe. Als Konsequenz daraus habe der Bundestag in der vergangenen Wahlperiode auch das BND-Gesetz geändert.

Es setze „dem Dienst ganz andere Voraussetzungen als noch vor 2015“, sagte Schuster. Sein Stellvertreter, der Grünen-Politiker Konstantin von Notz, sagte den Funke-Zeitungen, für den BND sei es „ein Problem“, dass nun die elektronischen Suchmerkmale bekannt geworden sind, mit denen der Geheimdienst österreichische Quellen ausspioniert habe. Die Bundesregierung habe diese so genannten Selektoren dem Untersuchungsausschuss damals „nicht in einem ordentlichen Verfahren zur Einsicht zukommen lassen“, kritisierte von Notz.

Die Liste der Suchmerkmale „offenbart die bestehenden, massiven Problem mangelnder Rechtsstaatlichkeit der technischen Fernmeldeaufklärung im Digitalen Zeitalter“, so von Notz. Praktisch alle Nachrichtendienste der Welt würden die Kommunikation über Glasfaserkabel „flächendeckend“ nach Stichworten elektronisch durchsuchen. Nötig sei deshalb ein größerer Schutz privater Kommunikation.

Der Grünen-Politiker kritisierte, dass die große Koalition den im Grundgesetz verankerten Schutz der Kommunikation bisher nicht auch in der Digitalen Welt habe anerkennen wollen. „Damit schwächt man vorsätzlich das Vertrauen in den gegenseitigen rechtsstaatlichen Umgang von befreundeten Staaten sowie das Vertrauen der Menschen und Unternehmen in die Sicherheit und Vertraulichkeit unserer digitalen Infrastrukturen“, sagte von Notz.

Autor: dts