Köln | Der Videobeweis sorgt für Diskussionen unter den Fußballfans und auch in der öffentlichen Darstellung an den Spieltagen. Mit dem Start der neuen Bundesligasaison Mitte August wird der Streit über Entscheidungen aus dem „Kölner Keller“ sicher wieder neu entflammen. Dr. Christian Deckenbrock vom Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität zu Köln fordert mehr Transparenz und ein Abspielen entscheidender Szenen auf den Videoleinwänden in den Stadien.

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) sagt, dass in der Saison 2018/2019 durch den Videobeweis 82 von 92 Fehlentscheidungen vermieden worden seien, zitiert Deckenbrock den Verband. Juristisch stellt sich der Akademische Rat auf den Standpunkt, dass der Videobeweis nicht im Widerspruch zum sportrechtlich anerkannten „Grundsatz der Unanfechtbarkeit der Tatsachenentscheidung“ stehe, da offensichtliche und klare Fehlentscheidungen noch vor der nächsten Spielfortsetzung korrigiert werden können. Gleichzeitig spricht der Jurist davon, dass der Videobeweis eine Objektivität vorgaukele, die unter den realen Bedingungen, vor allem dem Zeitdruck unter dem alle Beteiligten stünden, nicht gegeben sei.

Um eine breitere Akzeptanz für den Videobeweis zu schaffen fordert Deckenbrock nun mehr Transparenz ein: „Dabei darf auch die Wiederholung strittiger Entscheidungen auf der Videoleinwand oder die Offenlegung des Funkverkehrs zwischen Schiedsrichterteam und Videoassistenten kein Tabu sein. Zudem sollte die FIFA überlegen, die Entscheidung, ob es zur Überprüfung einer Situation kommt, grundsätzlich den Mannschaften zu überantworten (das sogenannte Prinzip der „Challenge“ oder Anrufung). Sofern ein Team von ihrem, in der Anzahl zu begrenzenden, Anrufungsrecht Gebrauch macht, sollte die Überprüfung stets vom Feldschiedsrichter selbst vorgenommen werden. Der Video-Assistent sollte sich dagegen nur bei „Schwarz-Weiß“-Entscheidungen, insbesondere Abseits oder Vergehen innerhalb oder außerhalb des Strafraums, von sich aus einmischen dürfen.“

Autor: Andi Goral