Köln | Das Landgericht Köln hat heute entschieden, dass der 1. FC Köln keine Provision an die klagende Petralito Sport Service GmbH für die Vermittlung des Spielers Anthony Modeste zum FC Tianjin in China bezahlen müsse. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann Berufung vor dem Oberlandesgericht Köln eingelegt werden. Dies teilte das Landgericht Köln heute mit.

Die Klägerin forderte zwei Millionen Euro Provision. Ihren Anspruch begründete sie damit, dass ihre Tätigkeit entscheidend gewesen sei, dass der Transfer zustande gekommen sei. Die Vermittlung sei durch die guten Beziehungen zwischen dem Geschäftsführer der Klägerin und dem damaligen italienischen Trainer Fabio Cannavaro des FC Tianjin zustande gekommen. Der 1. FC Köln hielt dagegen und erklärte, dass die Klägerin keine „erhebliche Vermittlungsleistung“ erbracht habe. Fabio Cannavaro war als Zeuge im Verfahren geladen. Das Gericht stellte fest: „ Die 21. Zivilkammer war nach der durchgeführten Beweisaufnahme nicht davon überzeugt, dass die Klägerin einen wesentlichen Beitrag zum Transfer des Spielers Modeste geleistet hat. Nach der Vernehmung des damaligen Trainers Fabio Cannavaro stehe nicht fest, dass dieser durch zahlreiche Gespräche mit der Klägerin von einer Verpflichtung des Spielers Modeste überzeugt wurde. Auch der angeblich von der Klägerin beauftragte und ebenfalls als Zeuge vernommene italienische Rechtsanwalt habe nicht entscheidend zum Abschluss des Transferver-trags beigetragen.“

Az. 21 O 205/18

Autor: Von Redaktion
Foto: Der Spieler Anthony Modeste im Jahr 2017 im Einsatz für den 1. FC Köln