Leipzig | Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat im Rechtsstreit um die Beteiligung der Deutschen Fußball Liga (DFL) an den Polizeikosten bei Hochrisikospielen keine Entscheidung getroffen.

Das Bundesverwaltungsgericht hob am Freitag ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen vom 21. Februar 2018 auf und verwies die Rechtssache an das Oberverwaltungsgericht zurück. Die DFL hatte auf Rücknahme eines Gebührenbescheids des Bundeslandes Bremen für den Einsatz zusätzlicher Polizeikräfte anlässlich des Fußball-Bundesligaspiels Werder Bremen gegen den Hamburger SV am 19. April 2015 geklagt.

Insgesamt ging es dabei um eine Forderung von 415.000 Euro. Das Spiel galt in dem Verfahren als Musterbeispiel. Das Urteil könnte Auswirkungen bis in die untersten Ligen zur Folge haben.

In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Bremen der Klage der DFL gegen den Gebührenbescheid stattgegeben.

Autor: dts