Arnsberg | aktualisiert 16:16 Uhr | Rund 2.600 Euro Studiengebühren muss ein eifriger Student an seine ehemalige Hochschule in Dortmund nachzahlen. Das entschied das Amtsgericht Arnsberg am Mittwoch, wie ein Sprecher mitteilte. Der Student hatte den Bachelor- und Masterabschluss in vier anstatt der üblichen elf Semester absolviert. Nach seiner Exmatrikulation weigerte er sich, die monatliche Ratenzahlung fortzusetzen. „Ich habe diese Leistungen nie in Anspruch genommen“, argumentierte er.

Das Gericht sah das anders: Mit der Hochschule für Ökonomie und Management (FOM) seien keine Semestergebühren vereinbart worden, sondern ein Gesamtpreis, der in monatlichen Raten gezahlt werden sollte. Wichtiger als die Inanspruchnahme der Studienangebote sei, dass die FOM ihm die Möglichkeit eingeräumt habe, dort sein Studium abzuschließen. Nach Angaben der Hochschule muss sich der Student darauf einstellen, jetzt weitere rund 8.000 Euro bezahlen zu müssen. Denn die Hochschule hatte zunächst nur ungefähr 2.600 Euro eingeklagt, um die Verfahrenskosten im Falle eines Scheiterns gering zu halten.
„Ich fühle mich nicht gerecht behandelt“

Der Student zeigte sich im dapd-Gespräch enttäuscht. „Das Urteil unterstreicht nicht das Leistungsprinzip. Ich fühle mich nicht gerecht behandelt“, sagte der 23-Jährige. Er will das Urteil prüfen lassen und gegebenenfalls in Berufung gehen. „Das wird sehr schwer. Ich gehe davon aus, dass ich zahlen muss“, sagte der Student, dessen Zusammenarbeit mit zwei Kommilitonen den schnellen Studienabschluss erst ermöglichte. Die drei jungen Männer hatten jeweils verschiedene Vorlesungen besucht, anschließend brachten sie sich gegenseitig die Inhalte bei. Um die Prüfungen in kurzer Zeit zu schaffen, schrieben sie ihre Klausuren an verschiedenen Standorten der Hochschule.

Die Studenten hätten dadurch die Möglichkeiten der gemeinnützigen FOM reichlich ausgenutzt, sagte Hochschulrektor Burghard Hermeier. Gleichzeitig seien aber alle Leistungen zur Verfügung gestellt worden. Der Hochschule gehe es deshalb um das Prinzip. „Nun ist klar, dass unsere Verträge ein Leistungspaket sind“, erklärte Hermeier. Die Bildungseinrichtung müsse sich auf die Zahlung der Gebühren verlassen können, sonst könnten die Kosten für das Studium steigen.

Autor: Lukas Zdrzalek/ dapd