Köln | Die Volkshochschule Köln (VHS) ist wegen der Corona-Krise geschlossen. Das ist richtig so. Aber was passiert mit den Honoraren der freiberuflichen Lehrkräfte. Die Kölner Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaften (GEW Köln) fordert die Existenzsicherung der freien Mitarbeiter, die ja nur dann Honorare erhalten, wenn Sie auch arbeiten können. Die Stadt hat auf Rückfrage dieser Internetzeitung erklärt, wie sie das regeln will.

Bei Stundenausfall kein Honorar

Die GEW Köln stellt zunächst einmal fest, dass sie die Schließung der VHS als richtige Maßnahme wertet, um Menschen vor Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen. Allerdings macht die Gewerkschaft auf einen Umstand, der mit der Schließung einhergeht, aufmerksam der für manche Honorarlehrkräfte existenzbedrohend sein kann, denn sie werden in der Zeit der Schließung kein Geld mehr verdienen. Dies bestätigt auch die Stadt Köln. Man wolle den Honorarlehrkräften Abschlagszahlungen auf bereits geleistete Stunden leisten. Mehr aber auch nicht. Denn die Stunden die jetzt ausfallen, werden nicht vergütet, so die Stadt. Dazu schreibt die Stadt Köln: „Außerdem wird ihnen in Aussicht gestellt, dass die abgesagten Termine zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.“ Nur was nützt mir das, wenn aktuell die Rechnungen für Strom, Wasser, Heizung in den Briefkasten flattern und auch beim Supermarkt Milch nur gegen Bares zu bekommen ist?

Das sagt und fordert die GEW Köln

„Durch die wochenlange Schließung der VHS sind die Existenzen vieler Honorarlehrkräfte unmittelbar gefährdet. Sie müssen von ihren Auftraggebern in Land und Kommune aufgefangen werden, sonst sehen wir schwarz.“, so Klaus Mautsch von der Fachgruppe Erwachsenenbildung der GEW Köln.

Eva-Maria Zimmermann, Geschäftsführerin der GEW Köln, ergänzt: „St. Augustin macht es vor: Dort werden die Honorarkräfte der städtischen Musikschule trotz Corona-Ausfall weiterbezahlt, und das obwohl sich die Stadt im Nothaushalt befindet. Wir erwarten von der Stadt Köln, dass auch sie die Verantwortung für ihre freiberuflich Beschäftigen übernimmt – betroffen ist neben der VHS beispielsweise auch die Rheinische Musikschule (RMS). Die Kosten für den laufenden Betrieb der Institutionen waren ohnehin eingeplant und die Stadt darf sich jetzt nicht an Unterrichtsausfall bereichern, um Geld zu sparen. Wenn dies anderenorts trotz Nothaushalt möglich ist, sollte es erst recht in der Kulturstadt Köln möglich sein, den verzweifelten Lehrkräften den vollen Honorarausgleich zu garantieren.“

Autor: Von Redaktion