Köln | Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft GEW fordert vom Land NRW die Durchsetzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes für die Besoldung von Lehrerinnen und Lehrern. Sie lobte eine Gesetzesinitiative der SPD-Opposition im Landtag, die eine gleiche Eingangsbesoldung für die Lehrkräfte aller Schulformen vorsieht.c

Demnach sollen zukünftig alle neu eingestellten Lehrerinnen und Lehrer mit Aufnahme ihrer Tätigkeit nach der Besoldungsgruppe A13 honoriert werden. Das gelte dann künftig auch für Grundschullehrkräfte, wie die Gewerkschaft betonte. Die GEW begrüßte die Äußerungen von FDP-Schulministerin Yvonne Gebauer, besoldungsrechtliche Konsequenzen im Rahmen einer Reform ziehen zu wollen. Allerdings greife es zu kurz, nur Lehrkräfte mit BA/MA-Ausbildung in dieses Reformvorhaben einzubeziehen.

„Die gleiche Eingangsbesoldung für alle neu ausgebildeten Lehrer*innen ist rechtlich zwingend, aber auch für die teils langjährig tätigen Kolleg*innen geboten. Sie stehen in Zeiten des Lehrkräftemangels täglich vor großen Herausforderungen im Schulalltag, arbeiten Seiteneinsteiger*innen sowie Lehrkräfte mit anderem Lehramt ein und erwarten mit Fug und Recht ein Zeichen der Wertschätzung. Wir können uns auf Dauer keine Spaltung im Lehrerzimmer vorstellen, wo besoldungsmäßig zwischen Jung und Alt unterschieden wird“, erklärte GEW-Landesvorsitzende Dorothea Schäfer bei einer Expertenanhörung des Haushalts- und Finanzausschusses im Düsseldorfer Landtag am gestrigen Dienstag.

Gleiche Besoldung ist Gebot der Verfassung, sagt ein Gutachter

Die GEW-Landesvorsitzende bezieht sich in ihrer Forderung auf ein Rechtsgutachten im Auftrag der GEW NRW, das der namhafte Würzburger Verfassungsjurist Prof. Dr. Ralf Brinktrine 2016 erstellt hatte. Dort heißt es: „Der Besoldungsgesetzgeber ist gehalten, die gegenwärtig bestehende Ungleichbehandlung durch eine Reform des Besoldungsrechts zu beseitigen und Lehrerinnen und Lehrer, die einheitlich nach dem LABG 2009 ausgebildet werden bzw. ausgebildet worden sind, einheitlich in ein gleiches Eingangsamt einzustufen. Der Besoldungsgesetzgeber ist ferner berechtigt, Lehrerinnen und Lehrer, die vor Inkrafttreten des LABG ausgebildet worden sind und ihren Dienst nach altem Recht aufgenommen haben, wie die neu ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrer zu besolden.“

Andere Bundesländer haben nach Auskunft der Gewerkschaft bereits entsprechende Vorhaben umgesetzt und damit gute Erfahrungen gemacht. Der demografische Wandel betrifft auch den Lehrkörper an den Schulen des Landes, gerade in NRW. Außerdem forderte die GEW weitere Maßnahmen im Landesbesoldungsgesetz, wie etwa die Einrichtung so genannter Beförderungsämter (Fachleiter in der Lehrerausbildung für die Primar- und Sekundarstufe I. Wie viel eine mögliche Reform der Lehrerbesoldung den Steuerzahler kosten wird und wie diese angesichts des weiterhin negativen Haushaltssaldos in NRW finanziert werden soll, war nicht Thema des Vorstoßes.

Ungeachtet dessen bemüht sich die Landesregierung weiter um die Einstellung neuer Lehrkräfte für alle Schulformen, vor allem Sek II und im Primarbereich. Gerade durch eine besoldungsrechtliche Aufwertung des Primarbereiches könnte sich mittelfristig der „gender gap“ ausgleichen. In den heute noch schlechter entlohnten Grundschulen verdienen die dortigen Lehrkräfte im Durchschnitt deutlich weniger als die Kolleginnen und Kollegen an Gymnasien und Gesamtschulen. Hier ist das Verhältnis zwischen männlichen und weiblichen Lehrkräften deutlich ausgeglichener.

Autor: bfl