Köln | In den nächsten Wochen beginnen viele Jugendliche ihre Ausbildung, ihr Studium oder besuchen eine weiterführende Schule. Schon jetzt bestehe die Möglichkeit die Kindergeldzahlung durch das Einreichen von Nachweisen ohne Unterbrechung weiterlaufen zu lassen, erklärt die Agentur für Arbeit.

Um die Kindergeldzahlung weiterhin laufen zu lassen, reiche die Zusenden eines Nachweises über den Ausbildungs- oder Studienbeginn oder eine Schulbescheinigung an die Bundesagentur für Arbeit, Familienkasse NRW West. Der nächste Ausbildungsabschnitt muss allerdings innerhalb von vier Monaten nach dem Ende der Schulausbildung beginnen. Karsten Bunk, Leiter der Familienkasse Direktion, erklärt: „Das frühzeitige Einsenden der Nachweise hilft allen Beteiligten, um Zahlungslücken weitestgehend zu vermeiden“. Falls die erforderlichen Nachweise nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, können diese auch nachgereicht werden.

Autor: ib