Köln | Die Schulen und Kindertagesstätten schließen in Nordrhein-Westfalen in der kommenden Woche. Jetzt schafft die Landesregierung Klarheit, welche Berufsgruppen der kritischen Infrastruktur zuzurechnen sind und deren Kinder betreut werden.

Die Landesregierung stellt klar: „Die Entscheidung, ein Kind zur Betreuung in der Schule oder Kindertageseinrichtung aufzunehmen, dessen Eltern in einer der untengenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind, treffen die Leitungen der jeweiligen Schule bzw. Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflegepersonen. Grundlage einer solchen Entscheidung ist zum einen ein Nachweis darüber, dass beide Elternteile (soweit nicht alleinerziehend) nicht in der Lage sind, die Betreuung zu übernehmen. Darüber hinaus muss eine schriftliche Zusicherung (oder Zusicherung der Nachreichung der Vorlage) der jeweiligen Arbeitgeber beider Elternteile vorliegen, dass deren Präsenz am Arbeitsplatz für das Funktionieren der jeweiligen kritischen Infrastruktur notwendig ist.“

Der folgende Personenkreis ist in einer Kritischen Infrastruktur tätig:

1. Sektor Energie

· Strom, Gas, Kraftstoffversorgung (inklusive Logistik)

· insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze

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2. Sektor Wasser, Entsorgung

· Hoheitliche und privatrechtliche Wasserversorgung

· insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze

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3. Sektor Ernährung, Hygiene

· Produktion, Groß-und Einzelhandel (inklusive Zulieferung, Logistik)

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4. Sektor Informationstechnik und Telekommunikation

· insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze

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5. Sektor Gesundheit

· insbesondere Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege, niedergelassener Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore

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6. Sektor Finanz- und Wirtschaftswesen

· insbesondere Kreditversorgung der Unternehmen, Bargeldversorgung, Sozialtransfers

· Personal der Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes (insbesondere Auszahlung des Kurzarbeitergeldes)

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7. Sektor Transport und Verkehr
· insbesondere Betrieb für kritische Infrastrukturen, öffentlicher Personennah- und Personenfern- und Güterverkehr

· Personal der Deutschen Bahn und nicht bundeseigenen Eisenbahnen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes

· Personal zur Aufrechterhaltung des Flug- und Schiffsverkehrs

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8. Sektor Medien

· insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko-und Krisenkommunikation

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9. Sektor staatliche Verwaltung (Bund, Land, Kommune)

· Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung und Justiz, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Justizvollzug, Veterinärwesen, Lebensmittelkontrolle, Asyl- und Flüchtlingswesen einschließlich Abschiebungshaft, Verfassungsschutz, aufsichtliche Aufgaben sowie Hoch-schulen und sonstige wissenschaftlichen Einrichtungen, soweit sie für den Betrieb von sicherheitsrelevanten Einrichtungen oder unverzichtbaren Aufgaben zuständig sind

· Gesetzgebung/Parlament

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10. Sektor Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe

· Sicherstellung notwendiger Betreuung in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung

Autor: Von Redaktion