Berlin | Angesichts der zunehmenden Nutzung digitaler Überwachungstechnologien durch die deutschen Sicherheitsbehörden hat die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff eine bessere Ausstattung der Justiz gefordert. „Neue gesetzliche Befugnisse und technische Einsatzmittel sind kein Allheilmittel. Sie helfen nicht weiter, wenn gleichzeitig Vollzugsdefizite bestehen“, sagte Voßhoff dem „Handelsblatt“ (Dienstagausgabe).

Auch die Justiz müsse daher „ausreichend ausgestattet“ sein. „Was nützt es, wenn ein Beschuldigter ermittelt ist, aber das Verfahren erst lange Zeit später stattfindet, weil die Gerichte zu viel zu tun haben.“ Gleichwohl äußerte Voßhoff Verständnis dafür, dass bei der Verbrechensbekämpfung auch moderne Ermittlungsinstrumente zum Einsatz kommen.

Die Digitalisierung ändere das Leben und die Gesellschaft in weiten Bereichen. „Es ist deshalb selbstverständlich, wenn auch die Ermittlungsbehörden und die Nachrichtendienste in diesen Bereichen verfassungskonform notwendige Befugnisse und Mittel erhalten“, sagte Voßhoff. Vieles davon, etwa die sogenannten Funkzellenabfrage, bei der mittels Telekommunikationsverbindungsdaten die Identität von Tatverdächtigen ermittelt werden soll, könne datenschutzrechtlich gerechtfertigt sein.

Manches sei aber „nicht ausreichend begrenzt“, so Voßhoff weiter. So habe ihre Behörde in vielen Stellungnahmen aufgezeigt, an welchen Stellen Gesetze zu weit gehen. Dies ist etwa beim Verfassungsschutzgesetz, beim Bundeskriminalamtgesetz oder zuletzt bei Erweiterungen der Strafprozessordnung zur Online-Durchsuchung und zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung („Staatstrojaner“)der Fall.

Die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) betonte in einem Gastbeitrag für das „Handelsblatt“ (Dienstagausgabe), sie sei klar gegen den massenhaften Einsatz von Staatstrojanern und heimlichen Online-Durchsuchungen. „Verfassungswidrig bleibt verfassungswidrig, selbst wenn die vorgeschobenen Gründe sich immer wieder ändern“, schrieb Leutheusser-Schnarrenberger. „Grundrechte gelten ohne Frage auch in der digitalen Informationsgesellschaft.“ Seit der Änderung der Strafprozessordnung gebe es aber eine Art Live-Überwachung. „Jeder Satz in einer E-Mail, der getippt wird, kann somit in Echtzeit verfolgt werden, selbst, wenn er gleich wieder gelöscht wird“, beklagte die FDP-Politikerin. „Das ist, als würde man dem Bürger permanent über die Schulter schauen – der Staat beim Denken dabei sein.“

Autor: dts