Berlin | Nach monatelangem Gerangel ebnet die Bundesregierung nun offenbar den Weg für freies WLAN in Cafés und Einzelhandelsgeschäften in Deutschland. Wie das „Handelsblatt“ (Mittwochausgabe) unter Berufung auf Koalitionskreise berichtet, wollen sich Union und SPD am Mittwoch auf eine Änderung des entsprechenden Gesetzes einigen.

Es sieht vor, dass Betreiber von öffentlichen WLAN-Netzen nicht für die Vergehen der Nutzer haften müssen – auch ohne dass diese vorher eine Erklärung abgeben müssen, dass sie keine Gesetzesverstöße begehen, während sie im Netz surfen.

Auch soll nicht von den WLAN-Betreibern verlangt werden, dass sie Sicherungsmaßnahmen ergreifen, um unberechtigte Zugriffe zu verhindern. Über diese umfassende Haftungsbefreiung der WLAN-Betreiber hatten Union und SPD monatelang gestritten. Die SPD wollte die Haftung ganz abschaffen, Unionspolitiker beharrten jedoch zumindest auf einer Vorschaltseite, mit der Nutzer zunächst versichern sollten, dass sie nichts Kriminelles vorhaben, während sie in dem WLAN-Netz surfen.

Bitkom begrüßt Abschaffung der Störerhaftung für offenes WLAN

Der Digitalverband Bitkom begrüßt die geplante Abschaffung der Störerhaftung in öffentlich verfügbaren WLAN-Hotspots. Dies werde zu „spürbaren Erleichterungen“ für die Betreiber und Nutzer öffentlicher WLAN-Netze führen, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. „Für die Betreiber öffentlicher WLAN-Hotspots herrscht nun endlich Rechtssicherheit. Sie laufen nicht mehr Gefahr, für Rechtsverletzungen der Nutzer haften zu müssen.“ Die Nutzer profitierten, indem sie sich nicht mehr durch aufwendige Anmeldeprozeduren klicken müssten. Damit werde die Grundlage für einen schnellen Ausbau öffentlich verfügbarer WLAN-Netze geschaffen.

„Die Neuregelung macht den Weg frei für den Ausbau von WLAN-Hotspots in Cafés, Restaurants, Geschäften oder anderen öffentlich zugänglichen Einrichtungen“, sagte Rohleder. Zudem erleichtere sie Kommunen das Angebot öffentlicher WLAN-Bereiche. Bislang liegt Deutschland bei der Verbreitung öffentlicher WLAN-Hotspots im internationalen Vergleich weit zurück.

Laut einer Bitkom-Umfrage aus dem vergangenen Jahr gehen nur vier von zehn (39 Prozent) Internetnutzern außerhalb der eigenen vier Wände per WLAN ins Netz. Im März hatte der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof in seinem Schlussantrag festgestellt, dass die Betreiber öffentlicher WLAN-Netze nicht für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer verantwortlich gemacht werden können. Damit steht die deutsche Sonderregelung der Störerhaftung auch im Grundsatz zur Disposition.

Autor: dts