Köln | Seit Mai 2017 bietet der Zoll einen weiteren Kommunikationsweg an: die De-Mail. Es ersetzt auf elektronischem Weg verschiedene Arten der bisherigen schriftlichen Kommunikation, vorausgesetzt die Kommunikationspartner verfügen über ein De-Mail-Konto, erklärt die Generalzolldirektion. Mit De-Mail können Dokumente elektronisch rechtssicher, vertraulich und verbindlich kommuniziert werden.

Einschreiben mit Rückschein sowie auch Anträge mit Unterlagen mit gesetzlichem Schriftformerfordernis lassen sich elektronisch per De-Mail abbilden. Für die Kommunikation per De-Mail ist eine eigene De-Mail-Adresse erforderlich, die man bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhält. Der Zoll nutzt den neuen Kommunikationsweg mit De-Mail sowohl für den Austausch mit Bürgern und Wirtschaftsbeteiligten als auch mit anderen Behörden und Gerichten.

Beim Zoll betreiben die Generalzolldirektion mit allen sechs Service-Centern und beiden Bundeskassen, sowie alle Hauptzollämter und Zollfahndungsämter De-Mail Adressen.

Autor: ib | Foto: Generalzolldirektion