Leipzig | Die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland wird ein Fall für den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch. Das Gericht wandte sich mit einer Frage zur Auslegung der europäischen Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation an die Luxemburger Richter.

Sie sollen die Vereinbarkeit der deutschen Regelung zur Vorratsdatenspeicherung mit dem Unionsrecht klären. Von der Klärung dieser Frage hänge die Anwendbarkeit der im Telekommunikationsgesetz enthaltenen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung ab, hieß es zur Begründung. Zuvor hatten die Leipziger Richter über zwei Klagen von zwei Internetdienstanbietern gegen die Datenspeicherpflicht mündlich verhandelt.

Autor: dts