Berlin | Die Bundesregierung hat die Einführung eines Rückkehrrechts von Teilzeit- in Vollzeitbeschäftigung beschlossen. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Die Regelung soll für Betriebe mit mehr als 45 Arbeitnehmern gelten.

Die Einführung der sogenannten Brückenteilzeit würde bedeuten, dass Arbeitnehmer einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit haben werden. Ziel des Gesetzes ist es laut Arbeitsministerium, dass Arbeitnehmer nach einer Teilzeitphase nicht in der „Teilzeitfalle“ stecken bleiben. Die Brückenteilzeit stand schon länger auf der Agenda der SPD.

In der letzten Legislaturperiode hatte die Union dies aber noch blockiert. Das Gesetz soll ab dem 1. Januar 2019 gelten. Zuvor muss es das parlamentarische Verfahren durchlaufen.

Autor: dts