Köln | Der Allgemeine Studentenausschuss an der Universität zu Köln (AStA) hat sich kritisch mit der jüngsten Entscheidung der Kultusministerkonferenz (KMK) zur Vergabe von Studienplätzen im Fach Medizin ausienandergesetzt. Ihr Gesamturteil: unzureichend.

Wie die Kölner Studierendenvertretung zu Beginn dieser Woche ausführte, sei die nun erfolgte Entscheidung, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 2017 umzusetzen, „keine angemessene Antwort auf die extreme Knappheit des aktuellen Studienplatzangebots“. Vor allem dem Hintergrund des immer deutlicher werdenden Mangel an Medizinerinnen und Medizinern sei die vorliegende Entscheidung eher eine „unzureichende Mangelverwaltung“, denn ein Befreiungsschlag. Die Kultusministerkonferenz hatte sich vor knapp zwei Wochen auf mehrere Leitlinien zur Vergabe von Studienplätzen im Fach Humanmedizin verständigt.

„Allein die konzeptlose Abschaffung der Wartezeitquote gefährdet das auch vom Bundesverfassungsgericht geforderte Recht auf gleiche Teilhabe an Studienangeboten. Dabei wird die bestehende soziale Ungerechtigkeit beim Zugang zum Medizinstudium verschärft. Natürlich sorgten erzwungene Wartezeiten von mehr als drei Jahren bei den Betroffenen für schlechtere Studienbedingungen. Sie verursachten strukturelle Benachteiligungen, etwa durch den Wegfall des Kindergeldes und der Familienversicherung. Das alte Modell aber ohne neues zu zerschlagen, wird nicht funktionieren“, präzisierte Catharina Gündel, Sozialreferentin des AstA, ihre Kritik.

Studierende wollen Ausbau der Kapazitäten

Der AStA fordert ein Konzept, das allen Bewerberinnen und Bewerbern mit einer Hochschulzugangsberechtigung eine absehbare und realistische Chance auf einen Studienplatz ermöglicht. Das aber bedeute einen massiven Ausbau der Kapazitäten in diesem Fach generell. „Außerdem denkbar wäre ein wiederholbarer, kostenloser und dem Abitur gegenüber gleichgewichteter Test, wie er ähnlich auch von den Medizinischen Fakultäten und der Bundesvereinigung der Medizinstudierenden (bvmd) gefordert wird“ ergänzte Jonas Günther für die Kölner Fachschaft Medizin.

Immerhin in einem Punkt scheint die Richtungsentscheidung auch für die Studierenden nachvollziehbar und positiv. Mit der Entscheidung für ein „einheitliches, transparentes und standardisiertes Auswahlverfahren“ kam die KMK einer zentralen Forderung der Studierenden nach. „Teilnahmen an bis zu 38 deutschlandweit unterschiedlichen Auswahlverfahren direkt nach dem Abitur wären unzumutbar. Die Vergleichbarkeit der Abiturergebnisse ist ebenfalls ein wichtiges Ziel, langfristig ist jedoch ein bundesweit vergleichbares Zentralabitur notwendig“, betonte der 1. AStA-Vorsitzende Theodor Jost abschließend.

Autor: bfl