Berlin | Ab sofort können Patienten mit leichten Erkrankungen der obereren Atemwege nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit (AU) bis maximal sieben Tage ausgestellt bekommen: Sie müssen dafür nicht die Arztpraxen aufsuchen.

Darauf hätten sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung verständigt, teilte der GKV-Spitzenverband am Montagnachmittag in Berlin mit. Die Regelung gelte für Patienten, „die an leichten Erkrankungen der oberen Atemwege erkrankt sind und keine schwere Symptomatik vorweisen oder Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) für einen Verdacht auf eine Infektion mit COVID-19 erfüllen“, hieß es weiter.

Diese Vereinbarung gelte „ab sofort und zunächst für vier Wochen“. Mit diesem Schritt unterstütze „die gemeinsame Selbstverwaltung Patienten und Ärzte gleichermaßen“, so der GKV-Spitzenverband.

Autor: dts