Köln | Am 1. August und 1. September beginnen rund 3.640 junge Menschen ihre Berufsausbildung. Die Branchengewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) fordert bessere Jobperspektiven und keinen „Job mit Verfallsdatum“.

Wie die Gewerkschaft am heutigen Montag bekannt gab, ist die hohe Zahl an Ausbildungsverträgen zunächst einmal erfreulich. Allerdings seien die Ausbildungsbetriebe auch gefordert, nach dem Ende der Ausbildung für bessere berufliche Perspektiven zu sorgen. Die Gewerkschaft NGG zeigt sich besorgt, dass viele Betriebe befristete Verträge anbieten.

Besonders in der Nahrungs- und Genussmittelbranche ist dieses Instrument besonders beliebt. Hier sind bundesweit knapp 54 Prozent aller Übernahmen befristet. Ähnlich sieht es bei den Neueinstellungen aus: Hier zählt die Branche mit einer Befristungsquote von 73 Prozent zu den Spitzenreitern. Auch in Hotels und Gaststätten sind diese Arbeitsverträge zum Berufsstart gang und gäbe. Dort sind laut IAB 35 Prozent aller Übernahmen befristet.

Befristung als weit verbreitetes Phänomen

„Wer als Job-Starter eine Familie gründen oder einen Kredit für die Wohnungseinrichtung bekommen will, der braucht einen sicheren Arbeitsplatz und keinen Zitter-Vertrag“, betonte Mohamed Boudih, Geschäftsführer der NGG-Region Köln. Dass Berufseinsteiger besonders betroffen sind, zeigt auch die amtliche Statistik. So waren in Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr 17 Prozent der 20- bis 30-Jährigen befristet beschäftigt – Azubis nicht mitgerechnet, wie aus dem aktuellen Mikrozensus hervorgeht. Danach hatten insgesamt 643.000 Nordrhein-Westfalen lediglich einen befristeten Arbeitsvertrag, immerhin jeder zwölfte Beschäftigte.

Auf Unverständnis stoßen Klagen von Unternehmern, die für ihre Betriebe in der Ernährungswirtschaft kaum noch Fachkräfte finden. „Wer nach der Ausbildung nur einen Vertrag auf Zeit anbietet, der muss sich nicht wundern, dass sich Schulabgänger woanders umsehen“, konterte Boudih. Spezialisten von morgen gewinne man nur mit guten Löhnen, attraktiven Arbeitsbedingungen und klaren Karriereperspektiven, so der Gewerkschafter. Befristungen sollten die Ausnahme und nicht die Regel sein. Zu den wirklich zwingenden Gründen einer Befristung gehörten etwa eine Probezeit oder Schwangerschaftsvertretung.

Neue Forderungen an die Stellung von Berufsausbildungen

„In den Betrieben haben wir es aber immer häufiger mit Befristungen nach dem 08/15-Prinzip zu tun. Jobs auf Zeit werden zur gängigen Praxis“, betont Boudih. Das Bundesarbeitsministerium plane zwar, solche Arbeitsverhältnisse einzudämmen. Befristungen ohne Sachgrund sollen danach auf 18 Monate begrenzt werden und maximal 2,5 Prozent der Belegschaft betreffen. Allerdings wären nach aktuellem Stand Betriebe mit weniger als 75 Beschäftigten vom Gesetz ausgenommen. „Ein Großteil der Beschäftigten im Gastgewerbe und im Lebensmittelhandwerk hätte davon praktisch nichts“, kritisiert Boudih.

Vor dem Hintergrund der Digitalisierung forderte Boudih überdies eine Aufwertung der Berufsausbildung. Mit einer abgeschlossenen Lehre solle es zukünftig möglich sein, auch an einer Hochschule studieren zu können. Bisher war dafür das Abitur notwendig. „Viele Branchen wandeln sich mit der Digitalisierung rasant. Das bringt ganz neue Anforderungen an Fachkräfte. Ein Studium nach der Lehre kann enorm helfen, sich für die Wirtschaft 4.0 zu wappnen“, begründet der Gewerkschafter seinen Vorstoß.

Autor: bfl
Foto: Befristete Arbeitsverträge sind in der ERnährungsindustrie besonders häufig anzutreffen. Bild: NGG