Köln | Zum 1. Januar 2013 tritt die geänderte Kulturförderabgabensatzung der Stadt Köln, die der Rat in der vergangenen Woche verabschiedete, in Kraft. Diese setze, so die Stadt Köln, die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts um, wonach zwingend berufliche Beherbergungen nicht besteuert werden dürfen.

Die Stadtverwaltung hinterlegte hierfür bereits die notwendigen Formulare, mit denen „die zwingende berufliche Erforderlichkeit einer Beherbergung nachgewiesen werden kann“, auf ihrer Internetseite. Außerdem habe man Kölner Beherbergungsbetriebe schriftlich informiert. Damit bestehe formell die Steuerpflicht, auch wenn die Stadt Köln derzeit auf den Versand entsprechender Steuerbescheide verzichte, bis das Oberverwaltungsgericht Münster seine Entscheidung zum anstehenden Musterprozess veröffentlicht habe.

Die Kölner Formulare orientierten sich inhaltlich an denen der Stadt Hamburg, wo eine der Kulturförderabgabe der Stadt Köln vergleichbare Steuer ebenfalls zum 1. Januar 2013 eingeführt werde. Ähnlich wie die Stadt Köln habe auch die Hansestadt Bremen ihr dortiges Tourismusabgabegesetz zum Jahresbeginn 2013 an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts angepasst. Hierzu teilte Stadtkämmerin Gabriele Klug folgendes mit: „Da die Kölner, Hamburger und Bremer Regelungen nahezu identisch sind, möchte die Stadt Köln die Chance nutzen, dass die drei Städte ihre Formulare vereinheitlichen und insbesondere den Geschäftsreisenden einheitliche Verfahrensregelungen an die Hand geben. Erste Vorabstimmungen finden bereits statt. Im Rahmen der verabredeten Gespräche mit dem DEHOGA werden diese Vereinfachungen für die Hotellerie erörtert.“

Autor: dd | Foto: Stefano Lunardi
Foto: Ab 1. Januar 2013 tritt die Kölner „Bettensteuer“ in geänderter Form in Kraft.