Köln | Das Landgericht Köln hat heute die Beurlaubung von Michael Garvens im Wege der einstweiligen Verfügung für unwirksam erklärt. Das teilt der Flugahfen Köln/Bonn am heutigen morgen mit. Damit nimmt Michael Garvens ab sofort seine Tätigkeit als Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Köln/Bonn GmbH wieder auf.

Autor: ib