Köln | Am 5. Dezember durchsuchte das Bundeskartellamt Geschäftsräume der DuMont Mediengruppe. Es gebe einen Anfangsverdacht, dass es zwischen Zeitungsverlagen zu verbotenen Absprachen im Jahr 2000 über ihr Wettbewerbsverhalten gekommen sei. Dies meldet zunächst der Mediendienst „kress.de“. Report-K, Internetzeitung Köln, fragte beim Bundeskartellamt und bei der DuMont Mediengruppe nach.

Cornelia Seinsche, stellvertretende Leiterin Unternehmenskommunikation der DuMont Mediengruppe bestätigte die „kress.de“-Meldung: „Die Geschäftsräume der DuMont Mediengruppe wurden am Dienstag, 5.12.2017, von Mitarbeitern des Bundeskartellamtes durchsucht. DuMont kooperiert mit dem Amt zur Aufklärung des Sachverhaltes aus dem Jahr 2000.“ Zu weiteren Details will sich die Mediengruppe nicht äußern, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt.

Der Sprecher des Bundeskartellamtes Kay Weidner bestätigt ohne Nennung von Unternehmensnamen, dass es am Dienstag dieser Woche, zu Durchsuchungsmaßnahmen im Bereich regionaler Abo-Tageszeitungen in NRW kam. Die Durchsuchungen fanden an einem Unternehmensstandort und in einer Rechtsanwaltskanzlei statt. Weidner: „Die Behörde geht dabei dem Verdacht nach, dass es zwischen Zeitungsverlagen zu verbotenen Absprachen über ihr Wettbewerbsverhalten gekommen ist und durch eine weitere Absprache zwischen ihnen gegen das Vollzugsverbot verstoßen wurde.“ Zehn Mitarbeiter des Bundeskartellamts, die von Kräften der Kölner Kriminalpolizei unterstützt wurden führten die Durchsuchungen aus. In den Verlagshäusern, so das Bundeskartellamt seien keine Räume durchsucht worden, die in Bezug zu einer redaktionellen Tätigkeit stehen. Das Bundeskartellamt stellt fest, dass die Durchsuchungen der Sicherung von Beweismitteln diente, die den Vorwurf bestätigen oder entkräften können und verweist darauf, dass bis zum Ende des Verfahrens die Unschuldsvermutung gelte.

Autor: Andi Goral | Foto: ehu
Foto: Die Zentrale der Dumont-Mediengruppe in Köln. Foto: ehu