Köln | aktualisiert | Das Bundeskartellamt hat gegen die DuMont Mediengruppe, eine verantwortliche Person und einen Rechtsanwalt eine Geldbuße in Höhe von 16 Millionen Euro verhängt. Das Medienhaus in dem unter anderem der „Kölner Stadtanzeiger“ und der „Express“ verlegt werden, konnte den Vorwurf einer verbotenen Gebietsabsprache mit der Gruppe Bonner General-Anzeiger nicht widerlegen. Die nutzte die Kronzeugenregelung. Die verbotene Absprache wurde bei einem Notar in der Schweiz abgeschlossen.

Das Bundeskartellamt formuliert seine Vorwürfe: Die DuMont-Gruppe und die Gruppe Bonner General-Anzeiger hatten sich bereits im Dezember 2000 darüber verständigt, dass sich jeweils einer der beiden Zeitungsverlage in der Region Bonn aus bestimmten, vereinbarten Gebieten weitgehend zurückzieht. Das geschah durch eine spürbare Ausdünnung der lokalen Berichterstattung, teilweise auch durch Umstellung der Zustellung von Boten- auf Postzustellung. Die bis ins Jahr 2016 laufende Gebietsabsprache wurde von den Unternehmen im Jahr 2005 durch gegenseitige Beteiligungen und die Einräumung eines Vorkaufsrechtes der DuMont-Gruppe an der Gruppe Bonner General-Anzeiger weiter abgesichert. Das Vorkaufsrecht wurde dem Bundeskartellamt bewusst verschwiegen, obwohl es für die fusionskontrollrechtliche Bewertung der gegenseitigen Beteiligungen von entscheidender Bedeutung war. Der bewusste Rechtsanwalt hat die DuMont-Gruppe im gesamten Zeitraum beraten und war aktiv an den Vorgängen beteiligt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Zur Verschleierung der Taten wurden die verbotenen Vereinbarungen bei einem Notar in der Schweiz abgeschlossen. Durch den faktischen Rückzug von jeweils einer der konkurrierenden Zeitungen wurden die Verbreitungsgebiete untereinander aufgeteilt und der bislang untereinander bestehende Wettbewerb weitgehend vermieden. Solche Vereinbarungen, die auf den Ausschluss von Wettbewerb zwischen Verlagen gerichtet sind, sind auch nach der neu eingeführten pressespezifischen, kartellrechtlichen Ausnahmevorschrift verboten.“

Die Gruppe Bonner General-Anzeiger stellte einen Kronzeugenantrag. Im Dezember 2017 ließ das Bundeskartellamt die Unternehmenszentrale von DuMont und eine Sozietät durchsuchen. Durch die Bonusregelung müssen die Bonner keine Strafe bezahlen. Die Kölner räumten die Vorwürfe ein und stimmten einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung zu.

Die verhängten Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Gegen den Bescheid kann Einspruch eingelegt werden.

DJV-NRW fordert dringend neue Gesetze zum Erhalt der Pressevielfalt

Der Deutsche Journalistenverband (DJV) aus Nordrhein-Westfalen bezog Stellung zur Entscheidung des Bundeskartellamts. Der DJV-NRW hatte bereits im Januar in einem Bericht im JOURNAL Vermutungen über kartellrechtliche Verletzungen seitens der Verlage angestellt. Frank Stach als Vorsitzender des DJV-NRW verurteilt das rechtswidrige Verhalten der Verlage: „ Es ist nicht hinnehmbar, dass durch die Absprachen die publizistische Vielfalt beeinträchtigt wird. Wir warnen vor weiteren Qualitätseinbußen durch Einschränkungen der Medienvielfalt und fordern dringend die erforderlichen Gesetzgebungen zum Erhalt der Pressevielfalt. Das Bundeskartellamt sollte in die Lage versetzt werden, die für den demokratischen Prozess unverzichtbare Pressevielfalt zu erhalten.“

Autor: Andi Goral
Foto: Millionenstrafe gegen die DuMont Mediengruppe