Köln | Für rund 21.000 Beschäftigte des Kölner Gastgewerbes und für die knapp 6.000 Mitarbeiter in der Ernährungsindustrie in Köln sind Überstunden, Arbeiten am Wochenende und in der Nacht nichts ungewöhnliches. Damit die Belastung jedoch erträglich bleibt, schreibt das Arbeitszeitgesetz maximale Arbeitsstunden und Ruhepausen vor. Die NGG Köln warnt nun mit Blick auf die laufenden Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD davor, dass es zu einer Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes kommen könnte.

186 Millionen Überstunden in NRW – 58 Prozent davon unbezahlt

„Flexibilität im Job kann nicht einseitig auf Kosten der Beschäftigten gehen“, macht NGG-Geschäftsführer Mohamed Boudih deutlich. Auf dem heimischen Arbeitsmarkt sei hier längst etwas aus der Balance geraten: So leisteten Arbeitnehmer in Nordrhein-Westfalen (NRW) im vorletzten Jahr 186 Millionen Überstunden – 58 Prozent davon unbezahlt. Dies gehe aus einer aktuellen Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Jutta Krellmann hervor, erklärt Boudih. Rechnet man die Überstunden in Vollzeit-Jobs um, entspreche das in NRW demnach 114.000 Arbeitsplätzen.

NGG Köln: Vorhandene Mehrarbeit soll auf mehr Schultern verteilt werden

„Auch in Köln subventionieren Beschäftigte jeden Tag Unternehmensgewinne durch Gratis-Stunden. Statt immer wieder zu fordern, die Arbeitszeiten zu lockern, sollten die Arbeitgeber die vorhandene Mehrarbeit lieber auf mehr Schultern verteilen und neues Personal einstellen“, fordert Boudih. An die GroKo-Verhandler von CDU/CSU und SPD appelliert der Gewerkschafter, kein „Herumdoktern“ am Arbeitszeitgesetz zuzulassen. Im 28-seitigen Sondierungspapier ist von einem neuen „Rahmen“ die Rede, um den „vielfältigen Wünschen in der Arbeitszeitgestaltung gerecht werden zu können.“

„Arbeitszeitgesetz legt Mindeststandards für den Schutz von Gesundheit und Privatleben fest.“

Für Boudih stehe fest: „Das Arbeitszeitgesetz legt Mindeststandards für den Schutz von Gesundheit und Privatleben fest. Hier brauchen wir keine neuen Experimentierräume.“ Flexible Lösungen im Betrieb ließen sich per Tarifvertrag vereinbaren. In der Gastronomie hätten sich etwa Arbeitszeitkonten bewährt, so Boudih. „Damit kann eine Hochzeitsfeier im Lokal auch mal länger gehen – ohne dass Köche und Kellner vor Arbeit umfallen.“

Autor: ib