Köln | aktualisiert | Die bis zum Jahreswechsel 2012/2013 geltende Satzung der Stadt Köln zur Erhebung einer Kulturförderabgabe ist verfassungswidrig. Dies entschied heute das Oberverwaltungsgericht in Münster. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Nordrhein fordert die Stadt Köln nun unter anderem auf, die bereits eingezogene „Bettensteuer“ unverzüglich an die Hotelbetreiber zurückzuzahlen und auch von der seit 01. Januar 2013 geltenden, abgeänderten Satzung abzusehen.

Das Urteil, das die schon immer vertretene Rechtsauffassung des Dehoga bestätige, lasse in seiner Deutlichkeit keine Zweifel: Die Erhebung einer kommunalen Aufwandssteuer für geschäftlich bedingte Übernachtungen sei verfassungswidrig. Damit sei, so die Dehoga Nordrhein,  nach der Einführung im Oktober 2010 durch ein Urteil des höchsten Verwaltungsgerichts in Nordrhein-Westfalen festgestellt, „dass ihr Modell der ursprünglich rein politisch motivierten Matratzenmaut gescheitert ist“.
Die Satzung der Stadt sei insgesamt für nichtig erklärt, eine Revision nicht zugelassen worden. „Zusammen mit der gesamten Kölner Hotellerie bin ich sehr froh und erleichtert, dass zumindest für die Vergangenheit bis Ende 2012 nunmehr juristische Klarheit besteht“, so Wolf Hönigs, Musterkläger und Inhaber des Lint Hotels in der Kölner Altstadt.

Der Dehoga hätte immer wieder darauf hingewiesen, dass eine Rückabwicklung der „Erfolgsgeschichte Kulturförderabgabe“, von der der Fraktionsvorsitzende der SPD im Rat der Stadt Köln, Martin Börschel, noch am 28. Juni 2012 gesprochen hätte, eine bürokratische Großbaustelle bedeuten würde. „Im Rahmen dieser „Erfolgsgeschichte“ wurden in den letzten Jahren weit mehr als fünf Millionen Gäste mit einer verfassungswidrigen Steuer durch die Stadtoberen belegt“, so Christoph Becker, Geschäftsführer im Dehoga Nordrhein und anwaltlicher Klägervertreter. „Eine Großstadt wie Köln eignet sich eben nicht für kommunalpolitische und kommunalsteuerliche Experimente. Das hat das heutige Urteil zweifelsfrei bestätigt“, so Becker weiter.

Aufgrund der „Eindeutigkeit des Urteils“ fordert der Dehoga den Kölner Oberbürgermeister zum wiederholten Male auf, mit sofortiger Wirkung auf jede Form der Erhebung einer Kulturförderabgabe zu verzichten, die bisher eingezogene Steuer an die Beherbergungsbetriebe unverzüglich zurück zu gewähren, unabhängig davon, ob die Hotels in Ermangelung der Erklärung der Vorläufigkeit des Steuerbescheides gegen diesen geklagt haben und schließlich zu erklären, dass die Stadt alle im Zusammenhang mit der Kulturförderabgabe für die Beherbergungsbetriebe entstandenen Kosten, wie zum Beispiel Anwalts-, Gerichtskosten oder EDV-Kosten übernimmt.

„Wir wünschen uns als Lehre aus dem Trauerspiel der letzten Jahre, dass die Stadtoberen auch hinsichtlich der seit 1. Januar 2013 geltenden, leicht abgeänderten Satzung endlich einlenken und Vernunft walten lassen, um weiteren Imageschaden vom Reiseziel Köln abzuhalten“, fordert Hönigs. Wie bereits vor Einführung des ersten Entwurfs der „Bettensteuer“ habe die Stadt auch vor Einführung der abgeänderten Fassung kein Gespräch mit den Vertretern der Kölner Hotellerie gesucht. „Herausgekommen ist ein Bürokratie-Monster, das sie in der operativen Praxis gar nicht handhaben können“, so Hönigs weiter. In jedem Fall werde die Kölner Hotellerie auch gegen diese abgeänderte Satzung juristisch vorgehen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen habe eine gleichlautende Satzung der Stadt Dortmund bereits für verfassungswidrig erklärt. „Gerne bieten wir weiterhin unsere jederzeitige Gesprächsbereitschaft an, um gemeinsam mit den städtisch Verantwortlichen machbare und tragbare Lösungen für unsere schöne Domstadt zu finden“, so Wolfram Lettow, Vorsitzender des Dehoga in Köln.

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Stimmen aus der Kölner Politik

Kölner CDU nennt das Urteil eine „Schallende Ohrfeige für Rot-Grün“

Karl Jürgen Klipper, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, bezeichnet das Urteil als schallende Ohrfeige für SPD und Grüne, aber auch für die verantwortlichen Akteure in der Stadtverwaltung: „Aufgabe eines Hoteliers ist es, sein Hotel erfolgreich zu führen und sich um das Wohlergehen der Gäste zu kümmern. Er ist kein Blockwart, der überwacht, ob seine Gäste ihren Aufenthalt in Köln dienstlich oder privat nutzen!“
Mit Blick auf die im Dezember 2012 von SPD und Grünen beschlossene Änderungssatzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe, wonach die Abgabe nur noch für private Übernachtungen erhoben wird, stellt Winrich Granitzka, Vorsitzender der CDU-Fraktion, fest: „Nach zwei Niederlagen vor Gericht wären SPD, Grüne und die Verwaltung gut beraten, diese Satzung schnellstens wieder abzuschaffen. Andernfalls droht der Stadt hier die nächste Blamage.“ Auch Klipper zeigt sich davon überzeugt, dass die Änderungssatzung ebenfalls keiner gerichtlichen Überprüfung standhalten werde.

Autor: dd | Foto: Stefano Lunardi/Fotolia
Foto: Die Stadt Köln musste heute einen weiteren Dämpfer bezüglich ihrer „Bettensteuer“ einstecken.