Köln | aktualisiert | Das Land Nordrhein-Westfalen erhält die nächste Absage vom 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen (OVG NRW). Das Gericht versagt nach einer Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die Öffnung der Läden in NRW an den Adventssonntagen und dem 3. Januar 2021. Betroffen sind die Sonntage 29. November, 6., 3., 13. und 20. Dezember.

Das OVG NRW stellt fest, dass die vom Land zur Sonntagsöffnung festgesetzte Regelung voraussichtlich rechtswidrig ist. Als Maßstab gilt, so das Gericht, alleine die Infektionsschutzrecht. Das Land NRW wollte damit das Einkaufsgeschehen vor den Feiertagen entzerren. Dem folgt das Gericht nicht, da das Land NRW selbst nicht darauf hingewiesen habe, dass an den Samstagen mit einem so großen Kundenandrang gerechnet werden müsse, dass aus infektionsschutzrechtlicher Sicht eine Entzerrung nötig sei. Es spreche mehr dafür, dass der Kundenandrang an den Adventssamstagen eher überschaubar bleibe, vor allem in den kleineren Städten und Orten.

Selbst bei den großen Städten zweifelt das Gericht. Wenn dort an den Samstagen der Kundenzustrom deutlich zunehme bezweifeln die Richter, dass die Sonntage das Geschehen entzerren würden und die Zahl der Kunden sich auf beide Tage verteilen würde. Sie befürchten vielmehr, dass aufgrund des Mangels an anderen Freizeitaktivitäten die Kunden auch noch am Sonntag dazu animiert würden die Innenstädte aufzusuchen. Das Gericht: „In diesem Fall aber wäre ein infektionsschutzrechtlich unerwünschtes erhöhtes Kundenaufkommen in den größeren Städten und Einkaufszentren sowohl am Samstag als auch am Sonntag zu verzeichnen. Die hiermit verbundenen zusätzlichen Sozialkontakte nicht nur in den Innenstädten, sondern auch im öffentlichen Nahverkehr auf dem Weg dorthin stünden im Widerspruch zu dem ansonsten vom Verordnungsgeber verfolgten Konzept, aus Infektionsschutzgründen soziale Kontakte vor allem in der Freizeit weitgehend einzuschränken.“

Der Beschluss ist unanfechtbar. Aktenzeichen: 13 B 1712/20.NE

Das sagt Verdi zum Urteil

Die Landesbezirksleiterin von Verdi in Nordrhein-Westfalen, Gabriele Schmidt wird schriftlich zitiert: „Wir begrüßen dieses Urteil des Oberverwaltungsgerichts. Verdi hat immer betont, dass es durch verkaufsoffene Sonntage nur zu einer Verdichtung der Besucherströme an den Wochenenden kommt und sie keinesfalls zum Schutz der Bevölkerung beitragen. Abstandsregeln können nicht eingehalten werden, wenn an verkaufsoffenen Sonntagen die Innenstädte überfüllt sind. Wir appellieren daher dafür, die Weihnachtseinkäufe soweit wie möglich auf die sechs Werktage zu verteilen und so dafür zu sorgen, dass sowohl für die Kundinnen und Kunden als auch für die Beschäftigten das Infektionsrisiko so niedrig wie möglich bleibt. Von der Landesregierung erwarten wir, dass sie nun endlich akzeptiert, dass die geltende Regel für eine Sonntagsöffnung auch in Pandemiezeiten gilt.“

Silke Zimmer, Landesbezirksfachbereichsleiterin für den Handel bei Verdi in Nordrhein-Westfalen, teilt schriftlich zur Situation der Beschäftigten mit: „Das ist ein guter Tag für die Beschäftigten im Einzelhandel. Angesichts der hohen Infektionszahlen haben viele Beschäftigte tagtäglich Sorge sich anzustecken. Das erhöht den ohnehin schon massiven Stress der Vorweihnachtszeit im Einzelhandel noch einmal erheblich. Die Beschäftigten im Einzelhandel können nicht ins Home-Office gehen, sondern halten den Laden an sechs Tagen in der Woche am Laufen. Und das tun sie gern und mit hohem Engagement. Dass sie jetzt zumindest an den Adventssonntagen bei ihren Familien zu Hause bleiben und sich damit ein bisschen von dem hohen Adventsstress im Einzelhandel erholen können, ist wichtig für den Erhalt der Gesundheit der Kolleginnen und Kollegen und das haben sie sich auch redlich verdient. Wir haben in den letzten Monaten immer wieder deutlich gemacht, welche Bedeutung der Sonntagsschutz für die Beschäftigten im Handel, aber auch für unsere Gesellschaft hat und begrüßen daher, dass das Oberverwaltungsgericht in seiner Begründung deutlich gemacht hat, dass die Landesregierung hier keine angemessene Interessenabwägung vorgenommen hat.“

Autor: red