Köln | An Weiberfastnacht, 8. Februar, und an Rosenmontag, 12. Februar, bleibt die Agentur für Arbeit Köln geschlossen. Antragsteller wahren ihre Frist, wenn sie sich am jeweils darauf folgenden Tag, 9. Februar beziehungsweise 13. Februar melden. Am Karnevalsfreitag und ab Karnevalsdienstag gelten die gewohnten Servicezeiten. (Mo. und Di.: 7:30-15 Uhr, Mi und Fr.: 7:30-12:30 Uhr, Do.: 7:30-18 Uhr). Telefonisch ist die Arbeitsagentur an beiden Tagen wie gewohnt von 8 bis 18 Uhr unter 0800- 4 55 55 00 erreichbar.

Autor: ib