Köln | Der Presserat rügt die beiden Kölner Medien wegen „schwerer Verstöße gegen Transparenzpflichten aus den Ziffern 1 und 6 des Pressekodex“. Der Presserat ist ein eingetragener Verein, der vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Deutscher Journalisten-Verband (DJV), Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di und dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) getragen wird. Im Beschwerdeausschuss des Presserats werden Beschwerden gegen Medien auf Basis des Pressekodex bewertet.

Die Rüge für die Kölner Medien „Kölner Stadt-Anzeiger“ und „Kölnische Rundschau“ lautet wie folgt: „Die Redaktionen hatten in den Printausgaben und Online-Auftritten Pressemitteilungen für die Leser nicht nachvollziehbar gekennzeichnet (Richtlinie 1.3) und die Doppelfunktion einer Agentur nicht offengelegt (Richtlinie 6.1). Die Agentur arbeitet im Verbreitungsgebiet der Zeitungen als Pressestelle einer Kommune und gleichzeitig als Zulieferer von journalistischen Inhalten für die Redaktionen. In ihrer Funktion als Pressestelle verantwortet sie die Pressemitteilungen der Stadtverwaltung und beantwortet Medienanfragen. Als Zulieferer der Redaktionen berichtet sie zudem über diverse lokale Themen. Alle diese Beiträge wurden in gleicher Weise mit Namen bzw. dem Kürzel der Agentur gekennzeichnet. Den Lesern bleibt dadurch unklar, ob es sich bei den Artikeln um städtische Pressemitteilungen handelt, ob die Agentur in ihrer Funktion als Pressesprecher der Kommune auf redaktionelle Anfragen antwortet oder ob sie den Text im Auftrag der Redaktion erstellt hat. Eine solche Praxis gefährdet nach Ansicht des Presserats die Glaubwürdigkeit der Medien.“

Autor: ag