Köln | 25 Euro pro Nacht – Für diesen Preis bietet der Kölner Student Sammy S. über die Internetplattform „Airbnb” ein unbewohntes Zimmer in seiner WG an. Zentrale Lage, ein großes Badezimmer sowie Küchenbenutzung: Alles inklusive. Das günstigste Hotelzimmer in Köln gibt es laut Online-Vergleichsportalen ab etwa 38 Euro die Nacht. Immer mehr Touristen bevorzugen eine Privatunterkunft gegenüber dem Hotelzimmer. Und das Angebot steigt.

„Das Übernachtungsaufkommen im gesamten grauen Markt sind geschätzt sechs Millionen Übernachtungen pro Jahr und somit ähnlich dem gewerblichen Bereich, welches die Hotellerie verzeichnet”, weiß Christina Gehlen von KölnTourismus. Der Begriff „Grauer Markt” umfasst dabei “Anbieter wie „Airbnb”, „Wimdu” und „9flats” aber auch Leute, die Couchsurfing betreiben oder Freunde und Verwandte in Köln besuchen”, so Gehlen.

Ähnlich wie bei einer Hotelbuchung über das Internet können Privatpersonen auf sogenannten Community-Markplätzen wie „Airbnb”, „9flats” oder „Wimdu” mit einem persönlichen Login weltweit Unterkünfte inserieren und buchen. Dabei gestalten die Nutzer den gewünschten Zeitraum sowie den Preis selbst. So gibt es in Köln beispielsweise bei „Airbnb” für 10 Euro einen Platz in der Studenten-WG und für 800 Euro die Nacht das Penthouse mit Blick auf den Kölner Dom. „Wir schätzen das Angebot auf 3.500 solcher Inserate. So ist Köln hinter Berlin, Hamburg und München auf Platz vier mit einem solchem Angebot”, sagt Gehlen.

Von der Mietwohnung zum Privathotel

Laut Mietspiegel der Stadt Köln beträgt die durchschnittliche Miete für eine 60-Quadratmeter-Wohnung inklusive Nebenkosten etwa 11,20 Euro pro Quadratmeter oder 8.064 Euro im Jahr. Eine Nacht in einer privaten Unterkunft kostet über den Anbieter „Airbnb” durchschnittlich 73 Euro. Wird eine solche Wohnung ausschließlich über diesen Anbieter vermietet, so hat die Wohnfläche aus Vermietersicht bereits nach 110 Tagen die Grenzkosten erwirtschaftet und kann 255 Tage im Jahr anderweitig genutzt werden.

Um die Attraktivität der sogenannten „Sharing Economy” – das systematische gegenseitige Bereitstellen von Räumen – zu reduzieren und somit die gewerbliche Nutzung von Privatwohnungen zu regulieren, verabschiedete die Stadt Köln am 17. Juni 2014 die sogenannte Wohnraumschutzsatzung. Diese soll unterbinden, dass Wohnraum dem Markt entzogen und zweckentfremdet wird. Somit ist eine Genehmigung der Stadt Köln notwendig, um eine Privatunterkunft als Ferienwohnung dauerhaft an Touristen zu vermieten.

Touristen statt Untermieter

Der Kölner Student Sammy zieht die Vermietung seines WG-Zimmers über Community-Marktplätze gegenüber dem unbefristeten Untermietvertrag vor. Für ihn steht die Abwechslung im Vordergrund. „Du lernst verschiedene Leute kennen, die dir was vom Leben außerhalb Kölns erzählen”, so Sammy. Ein italienischer Erasmus-Student, eine Hebamme und ein selbstständiger T-Shirt-Drucker aus Mallorca waren bereits bei ihm zu Gast. „Ich liebe es verschiedene Kulturen kennen zu lernen”, ergänzt Sammy.

Dass der ständige Wechsel von Untermietern auch eine Kehrseite hat, schildert Jürgen Becher, Pressesprecher vom Mietverein Köln: „Wir hatten im Sommer öfters die Fälle, bei denen sich Mieter gestört fühlten, weil Wohnungen im Haus an Touristen vermietet worden sind”. Lärmbelästigung, Verschmutzung im Treppenhaus und Störung der Nachtruhe sind Gründe für die Beschwerden innerhalb des Mietvereins. „Aber das hat eigentlich wieder nachgelassen”, führt Becher weiter aus, „Ich unterstelle mal, so groß ist das Problem oder die Vermietung an Touristen in Köln nicht”. Von der Wohnraumschutzsatzung oder einem Zweckentfremdungsverbot erzählte er nichts.

Autor: Stefan Ehrhardt
Foto: Häuserfronten im Höninger Weg in Köln