Köln | Schlechte Nachrichten für Vielflieger: Die von der Lufthansa 2011 vorgenommene Erhöhung der Prämienpreise in ihrem Bonusmeilen-Programm „Miles & More“ ist nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln rechtens. Der 15. Zivilsenat wies am Dienstag die Klage eines Lufthansa-Kunden ab, der sich gegen die Entwertung seiner Prämienpunkte gewehrt hatte.

Geklagt hatte der Hamburger IT-Professor Tobias Eggendorfer. Er hatte auf seinem Prämienkonto Anfang 2011 die für Normalkunden unvorstellbare Summe von rund 900.000 Bonusmeilen angesammelt – genug, um gleich mehrere Interkontinentalflüge erster Klasse damit zu bezahlen.

Durch die Neuregelung sah der Vielflieger seine Prämien entwertet. Denn die Zahl der für die Buchung von Business- und First-Class-Flügen nötigen Punkte erhöhte sich um bis zu 20 Prozent. Das Landgericht Köln hatte dem Vielflieger in erster Instanz weitgehend recht gegeben.

Das Oberlandesgericht Köln hob diese Entscheidung jedoch auf. Die Richter betonten, ausschlaggebend für die Zulässigkeit der Änderung seien deren Auswirkungen für einen „durchschnittlichen“ Teilnehmer des „Miles & More“-Programms, der lediglich über maximal 12.000 Bonusmeilen verfüge – nicht die Auswirkungen auf einen extremen Vielflieger.

Gericht lässt Revision zu

Ein solcher Normalkunde werde aber durch die vorgenommenen Änderungen nicht wider Treu und Glauben benachteiligt, urteilte das Gericht. Denn für ihn komme eine Einlösung der Bonusmeilen in Form von interkontinentalen Business- oder First-Class-Flügen ohnehin nicht ernsthaft in Betracht.

Doch auch bei isolierter Betrachtung der First- und Businessclass-Flüge ist nach Auffassung der Richter die „Preiserhöhung“ um 15 bis 20 Prozent nach sechs Jahren nicht als treuwidrig anzusehen. Auch die Vorankündigungsfrist von nur einem Monat sei nicht zu beanstanden. Denn für einen „durchschnittlichen“ Teilnehmer des Programms sei es in diesem Zeitraum durchaus möglich, seine Punkte zu den alten Konditionen einzusetzen.

Doch dürfte der Rechtsstreit mit der Entscheidung des Kölner Oberlandesgerichts kaum beendet sein: Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls ließ das Gericht eine Revision vor dem Bundesgerichtshof zu. Und Kläger Eggendorfer hatte bereits bei der mündlichen Verhandlung im November erklärt, er werde im Falle einer Niederlage von dieser Möglichkeit wohl Gebrauch machen.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts gilt zwar formal nur für die beiden beteiligten Parteien. Doch dürfte sie auch Auswirkungen auf andere Vielflieger haben, die sich gegen die Änderungen bei „Miles & More“ wehren. Denn erfahrungsgemäß orientieren sich die unteren Instanzen bei ihren weiteren Entscheidungen an den Vorgaben der übergeordneten Gerichte.

(Aktenzeichen: OLG Köln 15 U 45/12)

Autor: Erich Reimann, dapd