Wer als Eigentümer seine Wohnungen zweckentfremdet, muss in Köln mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 50.000 Euro rechnen. Die Stadt will nun ihr Personal für die Überwachung dieser Vorschriften aufstocken.

Wie das städtische Presseamt bereits in der vergangenen Woche bekannt gab, sollen acht zusätzliche Stellen für die Wohnungsaufsicht geschaffen werden. Damit wolle man von städtischer Seite die Kontrollen gegen etwaige Verstöße gegen die Kölner Wohnraumschutzsatzung intensivieren. Die acht zusätzlichen Stellen verteilen sich auf fünf Sachbearbeiter und drei Ermittler.

Vorrangiges Ziel es ist, zweckfremd genutzte Wohnungen wieder dem – seit Jahren angespannten – Wohnungsmarkt zuzuführen. Verstöße gegen die Wohnraumschutzsatzung werden mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit geahndet. Seit dem Inkrafttreten der Kölner Wohnraumschutzsatzung am 1. Juli 2014 besteht in Köln ein Genehmigungsvorbehalt für Wohnraumzweckentfremdungen im gesamten Stadtgebiet. Dennoch gibt es auch in Köln einige Tausend Wohnungen, die nur über Airbnb und andere Portale vermietet werden.

Genehmigungspflichtig sind seitdem zum Beispiel die Umwandlung von Wohnraum in Gewerberäume und der Abriss von Wohnraum. Auch die Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung bedarf einer Genehmigung. Hierunter fallen vor allem die Wohnungen, die über Anbieter wie Airbnb an Touristen vermietet werden. Immer wieder erhielt die Stadt Hinweise auf eine solche missbräuchliche Nutzung.

Autor: rk