Köln | Am vergangenen Freitag hat das Bundesverwaltungsgericht die Urteilsbegründung zur „Bettensteuer“ in Bingen und Trier zugestellt. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) fordert nun erneut die sofortige Aufhebung der Abgabe auch in Köln.

In der Urteilsbegründung erklären die Richter, dass jede beruflich bedingte Übernachtung von der Bettensteuer ausgenommen werden muss. Ausreichend sei es dabei, dass der Reise-Anlass ein beruflicher sei, unabhängig davon, ob sich die Gäste auch privat während des Hotelaufenthalts betätigen. Grundsätzlich dürften allerdings touristisch motivierte Übernachtungen besteuert werden. Dennoch erklärten die Richter die Satzungen für Bingen und Trier insgesamt für unwirksam. Denn offen bliebe, wie berufliche und touristische Übernachtungen unterschieden werden können.

Dehoga: „Kölner Bettensteuersatzung ist insgesamt unwirksam“

Auch die Kölner Erstattungs-Regelung hilft laut Dehoga nicht. Denn das Gericht stelle klar, dass Steuerregelungen für die Betroffenen hinreichend bestimmt und voraussehbar sein müssten. Dies sei bei einer pauschalen Rückerstattungsmöglichkeit nicht gegeben. „Übertragen auf Köln und die hier bestehende Bettensteuersatzung ist die Rechtslage somit klar und unzweideutig: Die Kölner Bettensteuersatzung ist ebenfalls insgesamt unwirksam und kann auch nicht rückwirkend geheilt werden“, erklärte Christoph Becker, Geschäftsführer des DEHOGA Köln.

Der DEHOGA und die Kölner Hotellerie appellierten heute an die Stadtverwaltung und die Ratsmehrheit, die Satzung sofort aufzuheben. Für die lokale Hotellerie bedeute die Rückerstattung ein hoher Aufwand. Während die Stadt die Steuer lediglich an die Hotels zurückzahlen müsse, müssten die Hotels selbst jeden Antrag einzeln bearbeiten und prüfen. „Die Stadt lässt uns mit dieser Flut von – zurecht verärgerten – Gästen der Stadt Köln und deren Rückzahlungsforderungen völlig allein. Wir erwarten endlich eine Stellungnahme der Stadt an unsere Gäste, und wir erwarten eine Aussage der Stadt, wie nun mit diesem immensen administrativen Aufwand umzugehen ist“, sagt Wolf Hönigs vom Lint Hotel, das die Kölner Musterklage gegen die Bettensteuer führt.

Hotelier will notfalls erneut klagen

Den Plänen der Stadtverwaltung und der Ratsmehrheit, eine neue, modifizierte Steuersatzung nur für touristisch motivierte Übernachtungen zu erstellen, erteilen der DEHOGA und die Kölner Hotellerie eine Absage. „Wir werden auch eine neue Bettensteuersatzung wieder bekämpfen und den Klageweg prüfen“, kündigt Hönigs an. Denn in der Praxis sei eine Trennung von beruflichen und touristischen Übernachtungen nicht möglich.

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Autor: cs | Foto: Stefano Lunardi/ fotolia