Wolfsburg | In der Abgasaffäre haben sich Volkswagen und das US-Justizministerium sowie die US-Umweltbehörden EPA und CARB offenbar auf einen Vergleich geeinigt. Wie die „Welt“ nach eigenen Angaben aus Verhandlungskreisen erfahren hat, kann das Einigungspapier am Donnerstagnachmittag deutscher Zeit dem zuständigen US-Richter Charles Breyer am Gericht in San Francisco präsentiert werden. Damit werde vermieden, dass Breyer im Fall „Dieselgate“ wie angedroht im Sommer einen Prozess eröffnet.

Wie aus Verhandlungskreisen verlautete, war bis zuletzt um den Vergleich gerungen worden. Anders als zunächst erwartet, wird aber mit der grundsätzlichen Einigung kein detaillierter Plan zur Umrüstung der bis zu 600.000 Autos vorgelegt, die von den Abgasmanipulationen in den USA betroffen sind. Und auch die Strafen und Wiedergutmachungsmaßnahmen sind nicht in allen Einzelheiten geregelt.

„Es handelt sich vielmehr um eine Art Eckpunktepapier, in dem die große Linie für die kommenden Monate festgelegt ist und an dem weitergearbeitet wird“, sagt ein Prozessbeteiligter. Details werden nach dem Gerichtstermin in San Francisco demnach noch nicht mitgeteilt. „Alle Beteiligten haben in diesem Fall Stillschweigen vereinbart“, hieß es.

Wie die „Welt“ jedoch erfuhr, steht fest, dass jeder US-Halter eines VW-Modells, das mit einer beanstandeten Software ausgestattet ist, 5.000 Dollar Entschädigung erhalten soll. Davon unabhängig muss Volkswagen die Kosten für die Umrüstung des jeweiligen Autos tragen. Christopher Rother, der deutsche Partner des US-Staranwalts Michael Hausfeld, sagte der „Welt“, man werde die Entschädigungsregelungen für US-Kunden auf Europa übertragen.

„Wir haben hier in Europa Millionen von der Abgasaffäre betroffene Autos. Und wir werden die Abmachungen für US-Kunden zum Maßstab für Entschädigungen von deutschen VW-Besitzern machen.“ Die Kanzlei Hausfeld ist einer der Vertreter der Klägerseite im Sammelprozess gegen Volkswagen in den USA. Hausfeld hatte angekündigt, auch die Ansprüche deutscher Kunden durchzusetzen. „Was Betroffenen in den USA zusteht, muss auch den Kunden hierzulande zustehen“, sagte Rother.

Autor: dts