Karlsruhe | Das Bundesverfassungsgericht wird erst am 12. September seine Entscheidung über die Eilanträge gegen den Euro-Rettungsschirm ESM und den europäischen Fiskalpakt verkünden. Das teilte das Gericht heute in Karlsruhe mit. Die Richter nehmen sich damit wie erwartet mehr Zeit als in Eilverfahren eigentlich üblich.

Zuletzt hatten Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und weitere Vertreter der schwarz-gelben Koalition eine schnelle Entscheidung des Verfassungsgerichts gefordert. Das ESM-Gesetz sollte ursprünglich bereits am 1. Juli in Kraft treten. Es wurde aber aufgrund mehrerer Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verschoben. Mit den Eilanträgen soll verhindert werden, dass Bundespräsident Joachim Gauck die Ratifizierungsgesetze für ESM und Fiskalpakt unterzeichnet, noch bevor Karlsruhe in der Hauptverhandlung in der Sache entscheidet.

Autor: dts