Luxemburg | aktualisiert | Die EU-Mitgliedstaaten müssen Arbeitgeber dazu verpflichten, Systeme einzurichten, mit denen die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Das geht aus einem Urteil der Europäischen Gerichtshofs vom Dienstag hervor. Arbeitgeber müssen demnach verpflichten werden, ein „objektives, verlässliches und zugängliches System“ einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden könne.

Es obliege den Mitgliedstaaten, die konkreten Modalitäten zur Umsetzung eines solchen Systems zu bestimmen, hieß es weiter. Dabei müsse gegebenenfalls den Besonderheiten des jeweiligen Tätigkeitsbereichs oder Eigenheiten bestimmter Unternehmen Rechnung getragen werden. Konkret ging es in dem Prozess um einen Streit zwischen einer Gewerkschaft und der Deutschen Bank in Spanien.

Linke und Grüne begrüßen EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung

Die Linken und die Grünen haben das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur verpflichtenden Arbeitszeiterfassung durch Arbeitgeber begrüßt. „Dieses Urteil ist ein starkes, europaweites Signal für die Rechte von Beschäftigten“, sagte Linksfraktionsvize Susanne Ferschl dem Nachrichtenportal T-Online. „Mit der einseitigen Flexibilisierung der Arbeitszeit zu Gunsten von Arbeitgebern ist nun Schluss.“

Sie erwarte von der Bundesregierung eine zügige Umsetzung des Urteils. Denn Arbeitszeiterfassung sei „kein Hexenwerk sondern bereits gelebte Praxis in vielen tarifgebundenen Unternehmen“. Sie forderte von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), „seine Pläne zur Abschaffung der Dokumentationspflicht beim Mindestlohn damit zu begraben“.

Auch eine Sprecherin der Grünen-Fraktion im Bundestag begrüßte das Urteil des Europäischen Gerichtshofes. „Jetzt ist es endlich amtlich: Arbeitszeit muss immer erfasst werden“, sagte Beate Müller-Gemmecke, die in der Fraktion für Arbeitnehmerrechte und Arbeitsmarktpolitik zuständig ist, zu T-Online. Die Arbeitszeiterfassung sei Voraussetzung dafür, dass Überstunden sichtbar würden und jede Stunde Arbeit auch tatsächlich bezahlt werde.

„Gerade wenn es um Vertrauensarbeitszeit und Homeoffice geht, zeigt das EuGH: Es ist auf der Höhe der Zeit.“ Verhaltener äußerte sich Peter Weiß, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der Unionsfraktion im Bundestag. Das Urteil müsse nun zunächst ganz genau geprüft werden, sagte er dem Nachrichtenportal.

„Die meisten Arbeitgeber erfassen die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter ohnehin.“ Zudem sei das deutsche Arbeitszeitgesetz schon deutlich präziser als die EU-Richtlinien. Auch Uwe Witt, arbeits- und sozialpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, sagte auf Anfrage von T-Online, es sei längst üblich, die Arbeitszeit von Arbeitnehmern in Deutschland aufzuzeichnen. „Insofern stellt das Urteil für deutsche Unternehmen wahrscheinlich weder eine große Herausforderung noch erheblichen Aufwand dar.“ Nun müsse das Urteil daraufhin geprüft werden, welche technischen Voraussetzungen ausreichend seien. „Aufwand und Nutzen der Arbeitszeiterfassung müssen in einem vernünftigen Verhältnis stehen.“ Deutlich ablehnend reagierte der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Bundestag, Johannes Vogel, auf das Urteil des EuGH. „Durch das Urteil droht ein potenzielles Bürokratiemonster“, sagte Vogel dem Portal. In Zeiten der Digitalisierung brauche man mehr statt weniger Möglichkeiten für Vertrauensarbeitszeit und mobiles Arbeiten – „kein zurück zur Stechuhr“.

Autor: dts
Foto: Eine analoge Maschine zur Zeiterfassung in Betrieben