Luxemburg | Autohersteller dürfen in ihren Diesel-Fahrzeugen keine Software verwenden, mit der die Abgaswerte bei Zulassungstests gesenkt werden. Eine sogenannte Abschalteinrichtung, die bei Zulassungsverfahren „systematisch die Leistung des Systems zur Kontrolle der Emissionen von Fahrzeugen verbessert“, sei illegal, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag. Die Tatsache, dass eine solche Abschalteinrichtung dazu beitrage, den Verschleiß oder die Verschmutzung des Motors zu verhindern, könne ihr Vorhandensein nicht rechtfertigen.

Konkret ging es in dem Verfahren um eine Klage gegen einen Autohersteller aus Frankreich. Das Unternehmen soll Fahrzeuge mit einer Software auf den Markt gebracht haben, die geeignet ist, die Ergebnisse der Zulassungstests in Bezug auf Emissionen von Schadstoffen wie Stickoxiden zu verfälschen. Die Entscheidung des EuGH gilt als Grundsatzurteil.

Am Nachmittag wird ein weiteres Urteil im Themenkomplex Diesel erwartet – diesmal vom Bundesgerichtshof (BGH). In Karlsruhe geht es um die Verjährung von Schadenersatzansprüchen gegen Volkswagen.

Autor: dts