Luxemburg | Der US-Fahrdienstvermittler Uber hat vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einen schweren Rückschlag erlitten.

Die von Uber angebotene Vermittlung von privaten Fahrern sei als Verkehrsdienstleistung einzustufen, urteilten die Luxemburger Richter am Mittwoch. Die EU-Mitgliedstaaten könnten daher die Bedingungen regeln, unter denen diese Dienstleistung erbracht werde, so der EuGH. Somit könnten die EU-Länder zum Beispiel verlangen, dass jeder Uber-Fahrer eine Beförderungslizenz haben muss.

Hintergrund des Urteils ist eine Klage des Berufsverbandes der Taxifahrer der Stadt Barcelona.

Autor: dts