Düsseldorf | Klärt ein Gasanbieter seine Kunden nur unzureichend über deren Kündigungsrecht bei Preiserhöhungen auf, müssen diese die höheren Gebühren nicht zahlen. Das entschied der 2. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf in einem heute bekannt gewordenen Urteil.

Eine Kundin eines Gasversorgers in Viersen hatte die Preiserhöhung nicht gezahlt und war daraufhin vom Unternehmen auf die Zahlung von 5.000 Euro verklagt worden. Die Richter entschieden für die Frau. Gemäß europarechtlicher Vorgaben müssten Kunden bei Preiserhöhungen auf ihr Kündigungsrecht hingewiesen und die Gebührenerhöhung zudem rechtzeitig bekanntgegeben werden. Das sei jedoch nicht der Fall gewesen. Eine Revision zum Bundesgerichtshof ist möglich.

Autor: dapd