Berlin | Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat die Pflicht für kleinere Unternehmen zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten kritisiert und den Gesetzgeber zu Nachbesserungen aufgefordert. „Die in Europa einmaligen Sonderreglungen des deutschen Datenschutzrechts schießen über das Ziel hinaus und stellen für zahlreiche Betriebe eine unverhältnismäßige Belastung dar“, sagte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke dem „Handelsblatt“ (Donnerstagsausgabe). Er hält den Ansatz der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für ausreichend, wonach das Risiko einer Datenverarbeitung im Verhältnis zu den zu ergreifenden Schutzmaßnahmen stehen müsse.

„Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten sollte deshalb nur für solche Unternehmen verpflichtend sein, bei denen ein signifikantes Risiko für den Datenschutz ihrer Kunden besteht.“ Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber warnte unterdessen vor weiteren Erleichterungen beim Datenschutz. Betriebliche Datenschutzbeauftragte sorgten für eine „kompetente“ datenschutzrechtliche Beratung, um Datenschutzverstöße schon im Vorfeld zu vermeiden und das Sanktionsrisiko gering zu halten, sagte Kelber dem „Handelsblatt“.

Eine Abschaffung dieser Benennungspflichten werde die Unternehmen nicht entlasten, „sondern ihnen mittelfristig schaden, da Kompetenzen verloren gehen, die datenschutzrechtlichen Pflichten für die Unternehmen aber bleiben“. Am Donnerstag will der Bundestag ein Gesetz beschließen, mit dem die Schwelle, ab der Betriebe einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen, von zehn auf 20 Mitarbeiter steigt.

Autor: dts