Karlsruhe | aktualisiert | Käufer von Autos mit sogenannter „Schummelsoftware“ können die Fahrzeuge beim Hersteller gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben, müssen sich die tatsächliche Nutzung aber anrechnen lassen.

Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Montag in Karlsruhe in einem Grundsatzurteil (VI ZR 252/19). Im konkreten Fall hatte ein Mann für 31.490 Euro einen gebrauchten VW-Diesel mit „Schummelsoftware“ gekauft und wollte den vollen Preis zurück.

Das Oberlandesgericht Koblenz hatte VW verurteilt, den Wagen zurückzunehmen und rund 25.600 Euro zu zahlen, wobei es die tatsächliche Nutzung anrechnete. Sowohl der Autokäufer als auch VW hatten dagegen Revision eingelegt. Im wesentlichen bestätigte der BGH nun aber dieses Urteil.

My Right erwartet im Diesel-Sammelverfahren Vergleich mit Volkswagen

Nach dem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) über Schadensersatz für VW-Dieseleigentümer rechnet der Prozessfinanzierer My Right mit einem Vergleichsangebot von Volkswagen für seine Sammelklage. „Ich gehe davon aus, dass VW uns einbezieht“, sagte My-Right-Geschäftsführer Sven Bode dem „Tagesspiegel“ (Dienstagsausgabe). VW hatte nach dem Urteil angekündigt, auf alle Kläger zuzugehen und ihnen Einmalzahlungen anzubieten.

My Right hat Ansprüche von rund 35.000 deutschen Dieselfahrern beim Landgericht Braunschweig anhängig gemacht. Bode erwartet, dass die My-Right-Kunden höhere Schadensersatzzahlungen bekommen werden als VW jüngst im Massenvergleich mit dem Bundesverband der Verbraucherzentralen gezahlt hat. Nach dem verbraucherfreundlichen BGH-Urteil müssten die Vergleichssummen „jetzt anders sein“, so Bode.

Unionsfraktion begrüßt BGH-Urteil zu VW-Dieselskandal

Die Union begrüßt das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) im Volkswagen-Prozess. „Das heutige BGH-Urteil ist ein Meilenstein, es stärkt die Position von Verbrauchern und Kunden in Deutschland“, sagte Jan-Marco Luczak (CDU), verbraucherschutzpolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagsausgaben). Der BGH habe sich „begrüßenswert klar“ ausgesprochen, dass Unternehmen bei der Gestaltung ihrer Produkte Wahrheit und Klarheit herrschen lassen müssten, so der CDU-Politiker weiter.

Zugleich sei es richtig, dass sich Kunden einen Nutzungsvorteil anrechnen lassen müssen. „Schäden müssen ersetzt werden, aus dem rechtswidrigen Vorgehen von VW sollen aber keine darüber hinausgehenden Vorteile gezogen werden“, sagte Luczak. Auch aus der SPD-Bundestagsfraktion kam Lob für die Entscheidung der Karlsruher Richter: „Das heutige Urteil war ein wichtiger Sieg für den Verbraucherschutz. Es hilft rund 60.000 Klägern, deren Verfahren noch offen sind. Zudem ist es gut möglich, dass es auch in Verfahren gegen andere Hersteller als Grundlage dienen wird“, sagte der verbraucherschutzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Er dankte dem Kläger Herbert Gilbert für sein Durchhaltevermögen.

Es sei „wichtig, dass es nach fünf Jahren endlich zu einem Grundsatzurteil“ gekommen sei. „Das wird den Landes- und Oberlandesgerichten in den verbleibenden Verfahren Richtschnur sein“, so der SPD-Politiker.

Autor: Andi Goral