Brüssel | Innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die Regelungen zum Online-Shopping vereinheitlicht worden. Insbesondere Regelungen zum Widerrufsrecht und den Informationspflichten der Anbieter sind jetzt EU-weit einheitlich geregelt. Händler müssen etwa mindestens eine gängige kostenlose Zahlungsmöglichkeit wie etwa Lastschrift oder Kauf auf Rechnung anbieten.

Weiter kann ein Verkäufer einem Kunden die Kosten für die Rücksendung einer bestellten Ware bei Storno auferlegen. Die bisherige Grenze von 40 Euro, bis zu der ein Verkäufer die Kosten der Rücksendung übernehmen musste, fällt mit der neuen Richtlinie weg. Damit will die Richtlinie unterbinden, dass zum Beispiel Kleidungsstücke in mehreren Größen geordert werden und unpassende Stücke auf Kosten des Verkäufers zurückgegeben werden.

Jedoch kann ein Onlinehändler sich bereit erklären, die Kosten in jedem Fall zu tragen. Auch überteuerten Service-Telefondiensten und Zusatzleistungen schiebt die EU einen Riegel vor.

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