Berlin | Mit einem neuen Gesetzentwurf will das Bundesjustizministerium Geschäftsgeheimnisse deutscher Unternehmen künftig besser schützen. Erstmals soll mit dem Entwurf ein einheitlicher Mindestschutz für Geschäftsgeheimnisse gelten, schreibt die „Süddeutsche Zeitung“ (Donnerstagsausgabe). Sie sollen damit ähnlich wie bislang schon Patente, Marken oder Designs umfassend geschützt werden.

Innovationsstarke deutsche Unternehmen könnten Ansprüche bei Rechtsverletzungen damit in Zukunft in ganz Europa besser durchsetzen, heißt es in Regierungskreisen. Dem „Entwurf für ein Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG)“ zufolge können Gerichte künftig nicht nur ein Verbot von Produkten aussprechen, die mit illegalen Informationen verkauft oder hergestellt wurden. Sie könnten auch den Rückruf und sogar die Vernichtung anordnen.

Auch Schadenersatzforderungen werden dem Papier zufolge leichter. Der Entwurf setzt eine entsprechende EU-Richtlinie in deutsches Recht um. Den verschärften Schutz erhalten allerdings laut Entwurf nur Unternehmen, die ihre Geheimnisse auch wirklich aktiv schützen.

Sie müssen dem Papier zufolge „Gegenstand von angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen durch ihren rechtmäßigen Inhaber“ sein. Nach Angaben aus Regierungskreisen befindet sich der Entwurf nun in der Ressortabstimmung. Er könnte bis Ende des Jahres zum Gesetz werden.

Das Justizministerium äußert sich zu den Plänen auf Anfrage nicht. „Der Referentenentwurf befindet sich derzeit in Abstimmung innerhalb des Ressortkreises der Bundesregierung“, sagte ein Sprecher. Den Inhalt kommentiere das Ministerium deshalb nicht. Während Unternehmen die Verschärfung loben, üben Politiker und NGOs Kritik. Sie fürchten, dass der Entwurf Whistleblowern das Leben schwerer machen könnte. Zwar will das Ministerium mit dem Entwurf den „Schutz von Whistleblowern und Journalisten verbessern“. Ein eigener Paragraf erlaubt etwa die Veröffentlichung von Geschäftsgeheimnissen zur „Aufdeckung einer rechtswidrige Handlung oder eines anderen Fehlverhaltens“. Allerdings gilt das nur, wenn die Veröffentlichung in der Absicht passiere, das öffentliche Interesse zu schützen. Der Grünen-Europaabgeordnete Sven Giegold warnt, der deutsche Entwurf schütze Whistleblower schlechter als es das EU-Recht verlange. Besonders im Motiv sieht er eine „unzulässige Einschränkung“. Whistleblower hätten oft auch eigene Interessen. Trotzdem nütze es der Gesellschaft, wenn Fehlverhalten ans Licht komme. Auch Rainer Frank, Leiter der Arbeitsgemeinschaft Hinweisgeber bei Transparency International, warnt davor, die Aufdeckung nur bei hehren Zielen zu erlauben.

Autor: dts