Berlin | Die Bundesregierung geht davon aus, dass trotz gesetzlicher Verschärfungen noch immer Abmahnungen im Geschäftsverkehr und im Wettbewerb missbraucht werden, um hohe Gebühren einzutreiben. Zwar habe eine Evaluation der Verschärfungen 2017 eine rückläufige Tendenz von Abmahnungen im urheberrechtlichen Bereich festgestellt, heißt es in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag, über die die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Mittwochausgaben) berichten. „Dennoch mehren sich die Anzeichen, dass trotz dieses erkennbaren Rückgangs weiterhin eine erhebliche Zahl von Abmahnungen missbräuchlich ausgesprochen wird.“

Für die genaue Anzahl missbräuchlicher Abmahnungen fehlten präzise Daten, heißt es. „Die Bundesregierung erhält jedoch zahlreiche Eingaben betroffener Bürger und Unternehmen, auf Grund deren Schilderungen sich Handlungsbedarf ergibt. Zudem berichten auch die Verbände und Industrie- und Handelskammern von zahlreichen Fällen.“

In der Bundesregierung würden deshalb „geeignete und wirkungsvolle Maßnahmen zur Eindämmung von Abmahnmissbrauch“ geprüft, so Christian Lange (SPD), Parlamentarischer Staatssekretär im Justizministerium. „Der Blindflug der Bundesregierung in der Rechtspolitik setzt sich leider fort“, sagte Manuela Rottmann, Obfrau der Grünen im Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz, dem RND. Sie fordert den Aufbau eines wirksamen Meldewesens über Abmahnungen für Unternehmen und Unternehmensverbände. „Wenn missbräuchliche Abmahnpraktiken schnell und unkompliziert zentral gemeldet, ausgewertet, bekannt gemacht und gegebenenfalls geahndet werden, könnte dieses `Geschäftsmodell` in Deutschland schnell trocken gelegt werden“, so Rottmann.

Autor: dts