Berlin | Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) hat in diesem Jahr wegen Corona-bedingter Reisestornierungen so viele Beschwerden wie nie zuvor über Fluggesellschaften und die Deutsche Bahn registriert. Das geht aus einer vorläufigen Jahresbilanz der Schlichter hervor, über die das „Handelsblatt“ (Montagausgabe) berichtet. Demnach erwartet die von der Bundesregierung anerkannte Einrichtung bis Ende Dezember rund 41.000 Beschwerdefälle.

Im Vergleich zum vergangenen Jahr legt die Zahl damit um fast 60 Prozent zu. Damit hätten sich in diesem Jahr „so oft wie nie zuvor“ Reisende an die SÖP gewandt, „weil sie ein Problem mit ihrem Verkehrsunternehmen hatten“, sagte SÖP-Geschäftsführer Heinz Klewe dem „Handelsblatt“. Selbst das Rekordjahr 2018 mit über 32.000 Beschwerden vor allem infolge des damaligen sommerlichen Flugchaos werde dieses Jahr „noch getoppt“.

Die Schlichtungsstelle hat aktuell die Beschwerden von Januar bis November ausgewertet. Demnach summiert sich die Fallzahl bislang auf fast 33.000. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht das einem Anstieg um rund 60 Prozent. Zu Bahntickets gingen bis Ende November 2020 knapp 5.200 Beschwerden ein.

Hier beträgt der prozentuale Anstieg gegenüber dem Vorjahreszeitraum 76 Prozent. Der Flugverkehr hat am Fallaufkommen mit 84 Prozent den höchsten Anteil, bei 13 Prozent der Beschwerden ging es um die Deutsche Bahn. Verbraucher hätten zwar Verständnis dafür, dass aufgrund der Corona-Pandemie die gesetzliche Frist für die Ticketkosten-Erstattung von sieben Tagen nicht zu halten sei.

„Wenn aber selbst mehrere Monate später das Geld immer noch nicht auf dem Konto ist, wächst der Ärger“, sagte Klewe. Seit September geht die Zahl der Beschwerden laut SÖP merklich zurück. „Ganz offensichtlich bekommen die Fluggesellschaften das Problem mit der Erstattung der Ticketkosten wieder in den Griff“, so Klewe.

Verspätete Ticket-Erstattung: GroKo droht Airlines mit Konsequenzen

Politiker der Großen Koalition haben Fluggesellschaften wie der Lufthansa mit Konsequenzen gedroht, wenn sie die Ticketkosten von coronabedingt stornierten Flügen nicht fristgerecht zurückzahlen. „Bei allem Verständnis für die schwierige Situation der Fluggesellschaften kann es nicht sein, dass die Airlines geltendes Recht brechen“, sagte der SPD-Rechtspolitiker Johannes Fechner dem „Handelsblatt“. Entsprechende Rechtsverstöße müssten von den Aufsichtsbehörden mit „spürbaren Bußgeldern“ geahndet werden.
Verbraucher müssten schnellstmöglich ihr Geld erhalten. Scharfe Kritik äußerte auch der rechtspolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak (CDU). „Verbraucherrechte dürfen nicht ins Leere laufen, wenn Unternehmen auf Zeit spielen, um sich einen unbilligen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen“, sagte Luczak der Zeitung.

„Sollte sich der Eindruck einer systematischen Verzögerung erhärten, werden wir als Gesetzgeber zum Schutz der Verbraucher regulativ eingreifen.“ Für vorstellbar hält Luczak in diesem Fall, dass Verbraucher zukünftig bei Flugbuchungen nur eine Buchungsgebühr zahlen und der volle Ticketpreis erst beim Check-in fällig wird. „Damit würde die Verhandlungsposition der Verbraucher gestärkt und Rückerstattungsforderungen gar nicht erst entstehen.“

Auch der Grünen-Politiker Markus Tressel plädierte dafür, die Vorkassepraxis der Airlines einzuschränken. „Kunden sollten nicht mehr den gesamten Reisepreis Monate vor Abflug entrichten müssen“, sagte Tressel dem „Handelsblatt“. Hier müsse ein besserer Ausgleich zwischen den Interessen der Reisenden und der Airlines möglich sein, als es heute der Fall sei.

Mit Blick auf die staatlich gestützte Lufthansa warf Tressel der Bundesregierung vor, die Airline bei der Gewährung der Staatshilfen nicht auf eine Rückzahlung der Kundengelder verpflichtet zu haben. „Ich erwarte jetzt zumindest, dass sich die Bundesregierung mit Nachdruck bei der Lufthansa für eine vollständige Rückzahlung der Kundengelder einsetzt.“

Autor: dts