Berlin | Im Streit um die „Tagesschau“-App steht eine gütliche Einigung noch aus. Die angedachte gemeinsame Erklärung der Zeitungsverleger und der öffentlich-rechtlichen Sender, in der es um den Umfang von Online-Textangeboten der Sender geht, ist weiter offen.

ARD und ZDF müssten sich rühren, sagte der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Helmut Heinen, der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Dienstagausgabe). „Wir sind bereit – aber nicht zu Verhandlungen um der Verhandlungen willen“, sagte er. „Wir wollen nicht hinter die ausgehandelte Erklärung zurück“, betonte Heinen. In der ARD-Pressestelle in Köln hieß es am Dienstag auf dapd-Anfrage, die ARD-Vorsitzende Monika Piel sei mit Vorschlägen auf die Verlegerseite zugegangen, und die ARD sei weiterhin gesprächsbereit.

Acht große Zeitungsverlage sind gegen die kostenlose „Tagesschau“-App der ARD vor Gericht gezogen. Sie halten die gebührenfinanzierte Anwendung für einen unfairen Wettbewerb, weil sie nach ihrer Ansicht zu presseähnlich und nicht ausreichend auf die Sendebeiträge der „Tagesschau“ bezogen ist. Damit verstößt das Angebot nach ihrer Auffassung gegen den Rundfunkstaatsvertrag, ein Gesetz der Länder. Bereits zum Prozessauftakt im Oktober hatte das die Wettbewerbskammer des Landgerichts Köln eine gütliche Einigung gefordert. Gespräche abseits des Gerichts über die gemeinsame Erklärung waren jedoch gescheitert. An diesen ist auch das ZDF beteiligt. Bei der zweiten Verhandlung im Juli hatte das Gericht die Parteien erneut zu einer außergerichtlichen Lösung aufgerufen.

Verleger an „Verhandlungslösung interessiert“

Heinen sagte: „Wir sind an einer Verhandlungslösung interessiert und hatten mit den öffentlich-rechtlichen Intendanten schon im Februar eine Vereinbarung unterschriftsreif ausgehandelt.“ Diese ausgehandelte Version müsse nur unterschrieben werden. „Aber die andere Seite will nicht.“ Der BDZV-Präsident fügte hinzu: „Wir sind nicht ohne Verständnis für die Rundfunkanstalten, aber sie dürfen keine öffentlich-rechtliche Presse im Internet machen.“

ZDF-Sprecher Alexander Stock sagte auf dapd-Anfrage: „Es gibt noch keine ‚ausgehandelte Erklärung‘. Was vorliegt, ist ein weitgehend verhandelter Text, mit dem das ZDF bei einer Änderung gut leben könnte: Für die Beurteilung einer Presseähnlichkeit dürfen nicht nur Texte mit Texten verglichen werden.“ Das mache schlicht keinen Sinn. Vielmehr müssten die jeweiligen Gesamtangebote betrachtet werden. Das ließe sich mit einer kleinen redaktionellen Änderung am Entwurf für die gemeinsame Erklärung beheben, sagte er. „Wir sind grundsätzlich weiter gesprächsbereit und halten eine einvernehmliche Lösung nach wie vor für möglich“, sagte Stock. Er betonte zugleich: „Unsere Angebote stehen nicht in der Kritik der Verleger und die gerichtliche Auseinandersetzung in Köln betrifft auch nicht das ZDF.“

Der Vorsitzende Richter hatte in der Verhandlung am Landgericht Köln im Juli gesagt, bis 30. August sollen beide Parteien mitteilen, ob doch noch eine gütliche Einigung möglich sei. Andernfalls würde am 27. September ein Urteil gefällt.

Autor: dapd