Düsseldorf | Der Einstieg von Finanzinvestoren hat dem nordrhein-westfälischen Wohnungsmarkt nicht gut getan. Zu dieser Einschätzung kommt ein am Dienstag in Düsseldorf vorgestellter Bericht einer Enquete-Kommission des Landtages, die sich mit dem Thema wohnungswirtschaftlicher“ Wandel befasst hat.

Demnach ist im Mietwohnungsbestand ein „wachsendes Verwahrlosungsproblem“ als Folge umfassender Wohnungsverkäufe an Finanzinvestoren zu beobachten, wie Grünen-Fraktionsvize und Kommissionsmitglied Daniela Schneckenburger sagte. Insbesondere „spekulative Wohnungsverkäufe“, bei denen Investoren ihren Bestand zwecks eines gewinnbringenden zügigen Weiterverkaufs nur kurz hielten, sei ein Problem. „Das Rad der Weiterverkäufe dreht sich immer weiter“, sagte Schneckenburger.

Rund 445.000 Mietwohnungen und damit 9,3 Prozent des Gesamtbestandes in NRW sind laut dem Bericht inzwischen im Besitz von – auch internationalen – Finanzinvestoren, die über Immobilientöchter wie beispielsweise die Deutsche Annington oder die Gagfah auf dem deutschen Wohnungsmarkt aktiv sind.

Verkaufsboom nach der Jahrtausendwende

Sie kauften ihre Bestände insbesondere nach der Jahrtausendwende vorwiegend von ehemals öffentlichen oder werksgebundenen Wohnungsunternehmen und setzten dabei auf steigende Immobilienpreise, wie der Bericht anmerkt. Dem voraus gegangen war die Abschaffung der Wohnungsgemeinnützigkeit.

In vielen Fällen verteuerten sich die Mieten in diesen Wohnungen, ohne dass in die Wohnungen selbst investiert worden ist, wie der Bericht beklagt. Diese Entwicklung gehe auch auf Kosten der Kommunen, wenn in diesen Wohnungen viele Hartz-IV-Emfpänger wohnten, deren Miete die öffentliche Hand zahle. Vor allem viele Bestände der 1950er bis 1970er Jahre hätten Defizite bei Technik, sanitären Einrichtungen und der Wärmedämmung.

Der Landtag will über den Bericht im Frühjahr debattieren. Die Kommission fordert schon jetzt parteiübergreifend Konsequenzen und Maßnahmen zur Verbesserung der Lage am Wohnungsmarkt. So soll unter anderem die Steuerbefreiung für Gewinne aus dem Verkauf von Wohnungsbeständen gestrichen werden. Darüber hinaus sollen Hartz-IV-Haushalte nicht den vollen Mietpreis zahlen müssen, wenn die Wohnung den Mindeststandards nicht genügt.

Autor: dapd