Hamm | Autokäufer können ihren Neuwagen zurückgeben, wenn der zu viel Kraftstoff verbraucht. Das Oberlandesgericht Hamm gab am Donnerstag dem Kläger recht, der vom Autokauf zurücktreten wollte, weil sein Wagen die Verbrauchswerte überschritt, die im Prospekt angegeben waren. Das Gericht bestätigte damit das Urteil des Landgerichts Bochum.

Der Käufer müsse zwar wissen, dass die tatsächlichen Verbrauchswerte von zahlreichen Einflüssen und der individuellen Fahrweise abhingen und nicht mit Prospektangaben gleichzusetzen seien, erklärte das Gericht. Der Käufer könne aber erwarten, dass die im Prospekt angegebenen Werte unter Testbedingungen reproduzierbar seien. Das sei bei diesem Neuwagen nicht der Fall gewesen.

Autor: dapd