Köln | Jetzt wurde das getan, was eigentlich vor einer Entscheidung getan wird: Ein Meterstab oder ein digitales Messgerät, das noch nicht einmal aufgeklappt werden muss, zur Hand genommen und die Aachener Straße vermessen. Es gibt Streit in der Aachener Straße zwischen Rudolfplatz und Moltkestraße um die Aufteilung des Platzes auf dem Gehweg.
Die Bezirksvertretung Köln Innenstadt, allen voran die Kölner Grünen und deren Bezirksbürgermeister Andreas Hupke, wollen einen 4 Meter breiten Gehweg in der Aachener Straße. Und haben einen entsprechenden Beschluss herbeigeführt. Pläne zur Breite der Aachener Straße gelesen oder eben selbst gemessen haben sie nicht, bevor sie diesen Beschluss fällten.
Ein solcher Beschluss der Politik in der Bezirksvertretung Innenstadt führt dazu, dass die Politiker:innen den Rahmen setzen, in dem die Stadtverwaltung, in diesem Fall etwa das Ordnungsamt, handeln muss. Die Gastronomen in der Aachener Straße müssten bei Umsetzung des Beschlusses ihre Gastronomie einschränken. Das wurde kritisiert und die Vermessung bestätigt dies nun. Die gesamte Vorgeschichte finden Sie in der Chronologie am Ende des Artikels.
Das Ergebnis der Vermessung
Der Radweg befindet sich jetzt nicht mehr auf dem Gehweg, sondern wurde auf die Straße verlegt. Damit kann der entfallende Radweg für Fußgänger:innen oder Gastronomie genutzt werden. In dem Stück Aachener Straße zwischen Brabanter Straße und Eisenbahnring ist eine Breite von 6 Metern. Die Nutzbreite liegt bei 5,50 Metern, da für Lieferfahrzeuge ein halber Meter abzuziehen ist.
Derzeit steht der Gastronomie eine Fläche von zwei Metern Breite zur Verfügung. Das ist der Status Quo. In der Subtraktion bleiben damit 3,50 Meter für den Gehweg. 5,50 Meter minus 2 Meter = 3,50 Meter.
Die Außengastronomie darf nicht an den Hauswänden angesiedelt werden. Dies liegt daran, dass Fluchtwege und Barrierefreiheit gesichert werden müssen. Die Außengastronomie muss damit auf der Seite der Straße verbleiben. Deren Markisen reichen dafür aber aus.
Der Beschluss der Bezirksvertretung für einen Gehweg von 4 Metern Breite bedeutet also, dass die Gastronomie einen halben Meter abgeben müsste und nur noch 1,5 Meter zur Verfügung hat. Setzt die Stadtverwaltung – wozu sie verpflichtet ist – den Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt also um, dann muss die Gastronomie einen halben Meter abgeben.
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