Der Screenshot zeigt NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann bei der Pressekonferenz am 11. Januar 2022

Köln | Der R-Wert steht in NRW bei 1,12 und rund die Hälfte der Neuinfektionen entfallen in NRW auf die Omikron-Variante. Das Land NRW paßt die Corona-Schutzverordnung an und NRW-Gesundheitsminister Laumann erklärt die Änderungen und Probleme.

In NRW sei derzeit eine Entspannung in den Kliniken sichtbar, so Laumann, der dies mit der Abflachung der Delta-Variante erklärt. Es gebe einen niedrigen Stand an Corona-Patientinnen von 1.329 in den Kliniken und davon 439 Covid-19-Patientinnen auf Intensivstationen von denen 299 invasiv beatmet werden müssen. Offen, so Laumann sei, was Omikron, dass wesentlich aggressiver in der Ansteckung aber milder im Verlauf für das Gesundheitssystem in NRW bedeute. Und damit meint der NRW-Gesundheitsminister nicht nur die Intensivstationen, sondern auch Normalstationen, Hausartzpraxen oder Apotheken, wenn mehr leicht Erkrankte dort vorsprechen. Dies will er vor dem Ansturm wappnen.

Vor dem Hintergrund der Omikron-Variante wird das Land NRW jetzt Inzidenz, Infektionsrate und Hospitalisierung in den Blick nehmen, da viele infizierte Menschen Quarantäne für Viele bedeute. Es gelte das wirtschaftliche, gesellschaftliche Leben und die kritische Infrastruktur am Laufen zu halten, so der Minister. Aus diesem Grund passe das Land auf der Basis der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) die Coronaschutzverordnung an. Dabei bleiben die Fragen zu den Regelungen bei Quarantäne noch offen, da es hier eine Bundes-Quarantäne-Verordnung geben werde, die als Bundesverordnung eine Coronaschutzausnahmeverordnung bedeute. Diese soll in dieser Woche per Kabinettsbeschluss der Bundesregierung und einer Entscheidung des Bundesrat dann vom Robert Koch-Institut (RKI) in eine Rechtsgrundlage umgewandelt werden. Hier gilt es also noch die Entscheidungen dieser Woche abzuwarten. Es ist aber davon auszugehen, dass hier die MPK-Beschlüsse umgesetzt werden, die nach erfolgreichem Freitesten bei Erwachsenen eine Quarantäne von 7 und bei Kindern von 5 Tagen vorsieht.

Die ab Donnerstag in NRW geltende neue Coronaschutzverordnung verschärft Maßnahmen:
• Bei Freizeitveranstaltungen gilt 2G
• Dort wo in der Freizeit keine Maske getragen werden kann gilt 2G plus, also etwa im Fitness oder Gastrobereich.
• Wer eine Auffrischungsimpfung vorweisen kann, benötigt keinen Test, auch im Sportbereich oder Gastrobereich
• Wer 2 mal geimpft, erkrankt und genesen ist benötigt ebenfalls keinen Test. Dies Menschen gelten wie die Personen die geboostert sind.

Dabei sind noch viele Fragen offen, die auch das Paul-Ehrlich-Insitut (PEI) beantworten muss. Dazu gehört unter anderem wie Regelungen für Personen zu sehen sind, die einmal mit Johnson & Johnson geimpft wurden und dann geboostert sind. Hier gibt es aktuell auch praktische Schwierigkeiten mit dem Nachweis vor Ort, denn die Corona WarnApp oder die CovPassApp können diese Szenarien noch nicht korrekt abbilden. Hier fordert Laumann vom Bund, dass dieser nachbessert.

Eine weitere neue Regelung, die in NRW kommt sind Testungen vor Ort. Menschen die etwa ein Fitnessstudio besuchen wollen können einen Schnelltest mitbringen und vor Ort vor machen vor einer Person, die das kontrolliert. Dann können auch diese Menschen am Angebot teilnehmen. Dies gilt auch für den Bereich der Gastronomie.

Maskenpflicht: Auch im Außenbereich sollen als Vorsichtsmaßnahme vor Omikron Masken genutzt werden, da dort alle Menschen zusammenkommen, auch die, die nicht geimpft sind. Dies gilt auch für Veranstaltungen. Ist die Veranstaltung aber unter der 2G+-Regel, dann entfällt die Maskenpflicht. Bisher galt schon die Zuschauerobergrenze von 750 Personen für Großveranstaltungen. Dies gilt künftig einheitlich auch für überregionale Veranstaltungen wie Fußballspiele.

Die Gesundheitsämter in NRW wird per Erlass ermöglicht die Regelungen der MPK bereits anzuwenden.

Positiv blickt der NRW-Gesundheitsminister auf die aktuelle Lage beim Impfen. So ließen sich am gestrigen Montag 19.403 Menschen eine Erstimpfung in NRW verpassen und 126.168 ließen sich boostern. Gespannt blickt das Land auch auf die Testungen, die jetzt eigentlich rasant zunehmen müssen, denn zum einen werden mit dem Ende der Schulferien die Kinder wieder mehr getestet und 1 Million Arbeitnehmer*innen sind jetzt auch verpflichtet, da sie ungeimpft sind, sich täglich testen zu lassen.

Die ab Donnerstag geltende Coronaschutzverordnung des Landes NRW gilt bis 7. Februar.