Ein Verwaltungsgericht hatte gestern das gegen den Schaffner verhängte Bußgeld der Bahn wieder aufgehoben. "Es ging um eine Notsituation und darum, das Ganze glimpflich abgehen zu lassen ", begründeten die Richter ihr Urteil. Allerdings sei die Entscheidung nicht als "General-Erlaubnis" zu werten. Der Schaffner hatte einem Fahrgast erlaubt, in einen Mülleimer zu urinieren, da es in den neuen Zügen der S-Bahn zwischen Hagen und Wuppertal keine Toiletten mehr gibt. Der Triebwagenführer beobachtete den Vorfall und meldete diesen der Bahn. Das Unternehmen verhängte gegen den Schaffner ein Bußgeld von 100 Euro gegen die er vor Gericht klagte. Erst kürzlich hatten die Niederlande in Zügen ohne Toiletten Urinbeutel eingeführt.

[dts]