Oberbürgermeister Fritz Schramma tritt der Behauptung von Martin Börschel, Fraktions-vorsitzender der SPD im Kölner Rat, entgegen, CDU, FDP und er selbst hätten rund 45 Millionen Euro, die der Stadt Köln nach einem Urteil des Landesverfassungsgerichtshofs zustehen, einfach der Landesregierung überlassen wollen. Die Verfassungsrichter wie-sen eine Klage mehrerer Kommunen gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz zwar zu-rück, aber nur mit der Maßgabe, dass das Land Städten und Gemeinden zuviel gezahlte Beiträge erstattet.

Der Rat hatte im Juni 2006 die Stadtverwaltung beauftragt, die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde zu prüfen und gegebenenfalls Klage zu erheben. Dabei enthiel-ten sich CDU, FDP und der Oberbürgermeister zwar der Stimme, aber nur, weil sie vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde zunächst die bereits begonnenen Gespräche mit der Landesregierung zu dieser Problematik fortführen wollten. Die Stadt hätte die 45 Millionen Euro auch ohne den Ratsbeschluss vom Juni 2006 auf jeden Fall zurückerhalten, weil die Verfassungsbeschwerde zu diesem Zeitpunkt auf Initiative anderer Städte bereits anhängig war. OB Schramma: „Keineswegs hatten wir die Absicht, auf das Geld, das auch nach unserer Auffassung der Stadt Köln zusteht, zu verzichten.“

[nh; Quelle: Stadt Köln]