Startschuss für Umbau Gutshof der Abtei in Brauweiler gefallen
Mit einem ersten Spatenstich wurde heute in Brauweiler durch Ministerpräsident Jürgen Rüttgers der Startschuss für den Umbau des früheren Gutshofs der Abtei zu einem Schaumagazin für wertvolle Künstlernachlässe gegeben. Die neuen Räumlichkeiten des Schaumagazins sollen auf einer Fläche von rund 2.000 Quadratmetern ermöglichen, Künstlernachlässe unter den besten Bedingungen zu erhalten und zu zeigen. Die Kosten belaufen sich auf rund 2,9 Millionen Euro. Der Landschaftsverband Rheinland und das Ministerium für Bauen und Verkehr übernehmen die Baukosten im Verhältnis 30 Prozent zu 70 Prozent. Zugleich wurde der Preisträger des Architektenwettbewerbs für den zweiten und dritten Bauabschnitt des Schaumagazins vorgestellt. Ministerpräsident Jürgen Rüttgers betonte in diesem Zusammenhang: „Kunst kann nur leben, wenn sie gesehen wird. Deshalb ist es so wichtig, dass diese Künstlernachlässe einer interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Im Umfeld des Gutshofes werden deshalb Erweiterungen entstehen.“

Im zweiten Abschnitt geht es vor allem um Räumlichkeiten für Ausstellungen und öffentliche Präsentationen im Umfang von weiteren 2.000 Quadratmetern. In einem dritten Bauabschnitt können mit nochmals 2.000 Quadratmetern ein eventueller Bedarf zur Unterbringung weiterer Nachlässe gedeckt werden. Hierfür soll die dem Gutshof benachbarte Fläche genutzt werden, auf der die alte Turnhalle steht. Für die Gestaltung der geplanten Erweiterungsbauten war ein Architektenwettbewerb ausgelobt worden. Dieser Wettbewerb wurde am vergangenen Freitag mit der Sitzung des Preisgerichts abgeschlossen. Die Modelle der Wettbewerbsteilnehmer können am 15. und 16. Januar 2009 in der Abtei Brauweiler besichtigt werden, vom 21. bis zum 31. Januar 2009 im Landeshaus des LVR in Köln.


NRW gründet drei neue und erweitert acht bestehende Fachhochschulen
Die Landesregierung hat heute den Gesetzentwurf zum Ausbau der Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen beschlossen. „Mit drei neuen Fachhochschulen und der Erweiterung von acht bestehenden Fachhochschulen schaffen wir 10.000 neue Studienplätze speziell in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik“, sagte Innovationsminister Prof. Andreas Pinkwart. Weitere 1.000 Studienplätze entstehen an der Gesundheitsfachhochschule, deren Standortwettbewerb zurzeit noch läuft. Dafür stellt das Land insgesamt zusätzliche Mittel in Höhe von rund 1,3 Milliarden Euro bereit. Der Gesetzentwurf geht nun in die parlamentarischen Beratungen, das Gesetz soll zum 1. Mai 2009 in Kraft treten. Auf der Basis der Empfehlungen der von Staatssekretär a.D. Dr. Fritz Schaumann geleiteten Jury errichtet das Land neue Fachhochschulen mit jeweils 2.500 Studienplätzen mit der Fachhochschule „Hamm-Lippstadt“, der Fachhochschule „Nördlicher Niederrhein“ sowie der Fachhochschule „Westliches Ruhrgebiet“. Pinkwart: “Bereits ab Februar werden die staatlichen Gründungsbeauftragten für die neuen Hochschulen ihre Arbeit aufnehmen und wichtige Vorarbeiten zügig schon vor dem Inkrafttreten des Gesetzes einleiten.“

Weitere 2.500 neue Studienplätze werden an acht bestehenden Fachhochschulen geschaffen. Die Fachhochschulen Aachen (500), Bielefeld am Standort Minden (500) und Münster (200) werden an den bestehenden Standorten ausgebaut. Die Fachhochschulen Bochum in Velbert/Heiligenhaus (300) und die FH Köln in Leverkusen (500) gründen neue Abteilungen. Neue Studienangebote wird es auch in den Studienorten Ahaus (FH Gelsenkirchen, 40), Ahlen/Beckum/Oelde (FH Münster, 110), Lüdenscheid (FH Südwestfalen, 250) und Warburg (FH Ostwestfalen-Lippe, 100) geben.


Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude wird erleichtert
Landwirte können sich in Zukunft mehr Zeit lassen, wenn sie den Umbau nicht mehr genutzter Gebäude außerhalb von geschlossenen Ortschaften (Außenbereich) für Wohn- oder Gewerbezwecke planen. Das Kabinett hat am Dienstag in seiner ersten Sitzung 2009 dem Gesetzentwurf des Bauministeriums zugestimmt, den bisher auf sieben Jahre befristeten Entscheidungszeitraum auch weiterhin auszusetzen. Möglich wurde dies, nachdem der Bundestag im Dezem­ber das Baugesetzbuch entsprechend geändert hatte. Umweltminister Eckhard Uhlenberg betonte, dass so zusätzliche Einkommens- und Entwicklungschancen für aktive und ehemalige land- und forstwirtschaftliche Betriebe genutzt werden können. Eine Folgenutzung für erhaltenswerte, häufig Ortsbild prägende landwirtschaftliche Bausubstanz trägt darüber hinaus zur Attraktivität und zur Lebensqualität in den ländlichen Räumen bei. „Deshalb wird die Umnutzung auch im Rahmen des NRW-Programms Ländlicher Raum mit bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert“, so Uhlenberg. Interessierte können sich an die Bezirksregierungen wenden.

Das Baugesetzbuch steckt enge Grenzen für die Nutzung von Gebäuden im Außenbereich, um den Freiraum vor Zersiedelung zu schützen. Grundsätzlich ist dort nur in Ausnahmen Bautätigkeit erlaubt. Eine Ausnahme bilden Hofstellen: Landwirte können Gebäude, die sie nicht mehr für landwirtschaftliche Zwecke brauchen, für andere Nutzungen öffnen – zum Beispiel für bis zu drei neue Wohnungen oder Gewerbe, die au­ßenbereichsverträglich sind (z.B. Landgasthäuser oder Tischlereien). Nach der bisherigen Regelung mussten sie sich jedoch innerhalb von sieben Jahren nach Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung entscheiden. Mit der Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) können die Länder diese Frist unbefristet aussetzen.

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